Deutsche Telekom Stream On muss nachgebessert werden

Wer das Angebot "StreamOn" der Telekom nutzt, soll sorgenfrei Musik hören und Videos bis zum Abwinken schauen können. Doch wie die Bundenetzagentur nun festgestellt hat, verstößt das Unternehmen damit gegen Regeln.

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Wie so oft, wenn es zwei Neuigkeiten gibt, ist eine davon gut und die andere schlecht. In diesem Fall gilt das allerdings nur für die Telekom selber. Für deren Kunden sind beide Neuigkeiten positiv. Zum Hintergrund: Seit April diesen Jahres können Kunden der Bonner mit den Mobilfunktarifen „M” und „L” den "StreamOn" Tarif zubuchen und dann soviel Musik hören wie sie wollen. Das gebuchte Datenvolumen wird nicht belastet. „L”-Kunden können zusätzlich unbegrenzt Videos schauen. Zumindest solange die Filme von einem der StreamOn-Partner stammen. Dazu zählen Apple Music, Amazon, Netflix und Youtube , aber etwa auch die ZDF Mediathek.

Das Angebot kommt

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die Prüfung der Zubuchoption "StreamOn" der Telekom durch die Bundesnetzagentur hat Folgendes ergeben:

Am 06.10.2017 hat die Bundesnetzagentur der Telekom Deutschland GmbH mitgeteilt, in welchen Punkten die Zubuchoption "StreamOn" gegen die Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming verstößt. Das Zero Rating-Angebot als solches ist hingegen nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig.

Unzulässig ist vor allem die Reduzierung der Datenübertragungsrate bei Videostreaming, die in einem bestimmten Tarif ("Tarif L") angewendet wird. Dies verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Startups.

Entgegen der Roaming-Verordnung können die Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit "StreamOn" nicht wie im Inland nutzen und vom Roam-Like-at-Home-Prinzip profitieren. Während im Inland das Datenvolumen der "StreamOn" Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch "StreamOn" genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta Tarifs abgezogen.

Die Telekom Deutschland GmbH hat nun zwei Wochen Zeit, hierzu Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. Kommt die Telekom innerhalb der gesetzten Frist ihren Verpflichtungen nicht nach, kann die Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt die zur Einhaltung der Verpflichtung erforderlichen Maßnahmen anordnen.

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Diese Ankündigung der Deutschen Telekom hatte am Dienstag hohe Wellen geschlagen: Kunden mit teureren Mobilfunkverträgen des Konzern können ab dem 19. April unbegrenzt Musik und Videos streamen. Solange die Dienste Partner der Telekom sind – darunter Apple Music, Amazon, Netflix und YouTube – wird das eingeschlossene Datenvolumen nicht belastet. Die Telekom argumentiert, ihr Angebot nehme den Kunden die Sorge, ihr Datenlimit zu schnell auszureizen.

Das gilt aber nur in Deutschland. Wer sich im Auslandsurlaub am Strand die neuesten Chart-Hits anhören oder im Hotelzimmer Videos schauen will, sollte sich weiterhin eine WLAN-Verbindung suchen. Die neue „Stream-on“-Option für Kunden mit einem „M“- oder „L“-Tarif gilt im Ausland nicht.

Dabei fallen ab Juni dieses Jahres die Roaming-Gebühren komplett weg, weswegen die Kunden im Ausland einfach weitertelefonieren und surfen können, als wären sie zu Hause. Nur für das Streamen gilt das nicht. Das dürften viele Reisende bedauern – aus Sicht der Telekom macht es durchaus Sinn. Zum einen müssen die Rechte von Videos und Inhalten in jedem EU-Land einzeln geregelt werden, weshalb einiges im Ausland schlicht nicht gezeigt werden kann. Zudem würde es für die Telekom wohl viel zu teuer.

Was für die Kunden keine Mehrkosten verursacht, kostet die Telekommunikationsanbieter trotzdem Geld. Sie müssen die benötigten Bandbreiten für ihre Kunden bei einem lokalen Anbieter mieten, wenn sie in dem Land selbst kein Netz haben. Zwar haben viele Unternehmen gegenseitige Abkommen über den Datentransport geschlossen. Da aber etwa nicht so viele Italiener in Deutschland Urlaub machen wie anders herum, zahlen deutsche Anbieter drauf.

Deswegen könnte die Beschränkung der Telekom auch aus Sicht der Regulierer Bestand haben. Laut Bundesnetzagentur „können von Mobilfunkbetreibern Aufschläge erhoben werden, wenn diese ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roamingdienste nachweislich nicht decken können und nachweisen, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt.“ Wenn die Anbieter diesen Nachweis erbringen, dürfen sie weiter Aufschläge nehmen – oder vielleicht auch einfach nicht alles anbieten.

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Kostenlos ist immer gut. Dass die Kunden das neue Angebot der Telekom schätzen werden, ist unbestreitbar. Ab dem 19. April können Neu- und Bestandskunden des Bonner Unternehmens mit den Mobilfunktarifen „M” und „L” soviel Musik hören wie sie wollen. „L”-Kunden können zusätzlich auch noch Videos bis zum Abwinken schauen. Das gilt für das Angebot ihrer Partner: Zunächst sind das Apple Music, Amazon, Netflix und Youtube, Medienportale wie „Chip“ und „Spiegel Online“ sowie die ZDF Mediathek, der Sportkanal Sky und auch das mobile Entertain-TV-Angebot der Telekom. Das Partner-Netz wollen die Bonner aber weiter ausbauen.

Das verkündete die Telekom am Dienstag in Bonn – mit großem Tam-Tam und noch größeren Worten. Der Chef des Privatkundengeschäfts, Michael Hagspihl, hat Mitarbeiter des Konzerns in die große Veranstaltungshalle im ehemaligen Gebäude der T-Mobile geladen. Die Bühne strahlt hell in der Konzernfarbe Magenta, es gibt ein kurzes Aufwärmprogramm, dann kommt Hagspihl. Zuerst verkündet er ein neues Fernsehangebot, was gerade einmal zwei Euro im Monat kostet.

Spätestens jetzt ist klar: Der Konzern hat kühne Pläne. Die Telekom unterbietet die Wettbewerber im Fernsehmarkt – und zwar deutlich. Doch dann setzt der Privatkundenchef noch einen drauf und verkündet die kostenlosen Streaming-Optionen „Stream-on” als „Revolution im Mobilfunkmarkt”.

Und tatsächlich wird das Angebot wohl den Markt bewegen – nur neu ist die Idee nicht. Die Telekom hat bereits vor zwei Jahren kostenloses Musikstreaming angeboten und das Produkt dann im Sommer 2016 eingestampft. Es gab Zweifel, ob das Angebot nicht gegen die Netzneutralität verstößt. Demnach müssen alle Inhalte im Netz gleich behandelt werden. Die Telekom ist nun zuversichtlich, dass sie bei „Stream on” auf der sicheren Seite ist. „Wir bieten allen Interessenten die gleiche Möglichkeit mit uns kostenlos zusammenzuarbeiten”, erklärt Hagspihl dem Handelsblatt.

Zudem: Wer sein Datenvolumen mit Diensten verbraucht, die kein Partner der Telekom sind, wird trotzdem weiterhin gedrosselt – auch bei den Musik- und Videostreaming-Partnern. Selbst das Streaming von Netflix-Inhalten wird dann ruckelig. Diese Gleichbehandlung soll vor Strafe schützen. Noch prüft die Bundesnetzagentur das Modell aber.

Die Telekom konnte nun seit rund einem Jahren beobachten, wie die Kunden ihrer Tochter T-Mobile US auf ein solches Streamingangebot reagieren. Sie bietet mit „Binge on” fast genau das gleiche an. Es ist einer der Bausteine, die den amerikanischen Mobilfunker so erfolgreich machen. Das Unternehmen ist mittlerweile die Nummer Drei im Markt und kann Quartal auf Quartal steigende Kundenzahlen vorweisen. Mit den guten Ergebnissen hält T-Mobile US mittlerweile sogar den Aktienkurs der deutschen Konzernmutter hoch.

Auch die in Deutschland eingesetzte Technik stammt in Teilen aus den USA. Die Inhalte werden bei reinen Mobilfunkkunden so komprimiert, dass sie weniger Bandbreite im Netz einnehmen. Beim Kunden kommen die Videos deswegen nicht in HD-Qualität an – außer dieser nutzt das Bündelangebot „Magenta Eins” des Konzerns. Dann kann er die Videos in hoher Qualität schauen.

Und darin steckt der Trick beziehungsweise das Geschäftsmodell. Wenn Michael Hagspihl sagt: „Wir wollen die Probleme unserer Kunden lösen”, mag dem so sein, aber aus Unternehmenssicht wollen sie vor allem folgendes: Die Kunden überzeugen, teurere Tarife zu wählen. Das Argument „Sorgenfreiheit” für Flatrates ist in allen Branchen überaus beliebt und lange erprobt. Das Wachstumspotenzial ist da: Die Telekom hat in Deutschland knapp 42 Millionen Mobilfunkkunden in einem Markt, der dreimal so groß ist.

llerdings ist (Sorgen)-„Freiheit” Kundengewinnung mit dem Brecheisen. Die Chance, damit neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zu halten, stehen zunächst einmal gut. Aber es bleibt die Frage: Was kommt danach? Die Wettbewerber werden wahrscheinlich nachziehen. Telefonica bietet bereits seit vergangenem Jahr den Tarif „O2 free” an: Die Kunden können immer weiter surfen – nur wird die Datenübertragungsrate irgendwann gedrosselt und reicht dann oft nicht mehr für ein angenehmes Musik- oder Videostreaming. Das kann Telefonica aber verbessern. Auch Vodafone wird wohl nachziehen.

Zu offensichtlich ist die Streamingoption ein gutes Marketingargument. Da hat die Telekom allerdings einen Vorteil: Sie hat Tests zufolge das beste Netz – und gerade beim Streaming nervt es, wenn die Verbindung abbricht oder das Video ständig zuckelt.

Nicht desto trotz müssen die Bonner sich jetzt schon überlegen, was nach dem kostenlosen Streaming kommt. Differenzierung ist der Schlüssel für Erfolg im Markt. Und wenn dann doch wieder alle das gleiche anbieten, wird meist an der Preisschraube gedreht. Zum Schaden der ganzen Branche.

Aber Privatkunden-Chef Michael Hagspihl ist zuversichtlich, dass es soweit nicht kommen wird. „Wir werden immer neue Dienste finden, mit denen wir uns vom Wettbewerb differenzieren können”, sagt er. Dabei denkt er laut über Anwendungen für Virtuelle Realität nach.

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Die Deutschen nutzen ihr Smartphone immer intensiver. Zahlen des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zufolge stieg der Datenverkehr in deutschen Mobilfunknetzen im Jahr 2016 um fast ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr. Treiber dieses Trends war neben Video- und Musik-Streaming vor allem auch die massiv gestiegene Social Media- und Chat-Nutzung der Deutschen über Facebook, Instagram, Twitter und WhatsApp. Für viele bedeutete dies häufig, sich zum Monatsende in der Datennutzung einzuschränken oder zusätzliches Volumen zu kaufen, weil ihre meistgenutzten Apps viel Datenvolumen verbrauchen. Dafür hat Vodafone jetzt eine Lösung: In den ab 26. Oktober verfügbaren, neuen Vodafone Red und Young Smartphone-Tarifen stellen die Düsseldorfer ihren Kunden bis zu vier verschiedene Vodafone Pässe zur Verfügung: den Video-Pass, den Music-Pass, den Social-Pass und den Chat-Pass. In diesen Pässen bündelt Vodafone jeweils gängige Apps. Diese können die Kunden nutzen, ohne ihr Highspeed-Datenvolumen im Tarif zu verbrauchen. Damit sorgt Vodafone erstmals auch bei Social Media- und Chat-Nutzern sowie bei Video- und Musikliebhabern für noch mehr Surfvergnügen. Und das selbst in den günstigsten Red und Young Smartphone Tarifen. Weiterer Vorteil: Wer einen Pass gewählt hat, ist nicht zwei Jahre an ihn gebunden. Ändern sich die Vorlieben, können Vodafone-Kunden ihren Pass monatlich wechseln.

Ab dem 26. Oktober bietet Vodafone seinen Kunden neue Red und Young Smartphone-Tarife inklusive Vodafone Pass – einer Daten-Flatrate im deutschen Mobilfunk-Netz für alle gängigen Lieblings-Apps. Nach Einrichtung können sie die darin enthaltenen Apps nutzen, ohne das Highspeed-Datenvolumen im Tarif zu verbrauchen. Der erste Pass ist bei Neuabschluss oder Vertragsverlängerung über die gesamte Vertragslaufzeit kostenlos enthalten. Zur Auswahl stehen der Music-, der Social- oder der Chat-Pass und ab Red/Young M auch der Video-Pass. Dieser ist besonders für Smartphones mit großen Displays geeignet, auf denen Bewegtbild-Inhalte gut zur Geltung kommen.

Zusätzlich kann der Kunde weitere Pässe zu fünf Euro pro Monat hinzubuchen; der Video-Pass kostet monatlich zehn Euro. Ändern sich die Vorlieben, kann der Kunde ab Januar 2018 seinen Pass monatlich wechseln. Sollte die Übertragungsgeschwindigkeit nach verbrauchtem Highspeed-Datenvolumen gedrosselt werden, gilt dies ebenfalls für den Vodafone Pass. Die neuen Red-Tarife inklusive Vodafone Pass beginnen bei einem monatlichen Basispreis von 34,99 Euro; die Young-Tarife für Kunden bis zum Alter von 27 Jahren starten ab 22,99 Euro.

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