Erste Anbieter starten Zweitmarkt Ein Flohmarkt für E-Books und Co.

Immer mehr Menschen besitzen Bücher, Musik oder Filme nur noch als E-Book oder MP3-Datei. Die aber lassen sich bisher kaum legal weitergeben oder verschenken. Nun aber starten erste Anbieter den digitalen Zweitmarkt. Das freut die Kunden – und alarmiert die großen Medienkonzerne.

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eBook-Reader Quelle: dpa

Millionen Deutsche stöbern allwöchentlich auf Trödelmärkten, suchen nach Schätzen und Schnäppchen oder versilbern vermeintlich alten Plunder. Im zunehmend digitalen Zeitalter aber gerät der Flohmarkt auf die Liste der bedrohten Arten, denn immer mehr Warenquellen versiegen. Aus CDs werden MP3-Dateien, aus Taschenbüchern E-Books, und statt DVDs gibt es Filme als Download aus dem Internet.

Die Digitalisierung der Unterhaltungsindustrie vollzieht sich immer schneller. Im vorigen Jahr wurde nach Berechnungen der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers bereits ein knappes Drittel aller Medien digital verkauft. Musik, Filme oder Bücher auf dem PC, Smartphone oder Tablet sind praktisch und beliebt. Doch die digitalen Daten haben ein gravierendes Manko: Aus Angst vor unkontrollierter Vervielfältigung verhindern Studios, Labels und Verlage bisher die freie Handelbarkeit legal erworbener elektronischer Güter.

Kunden wollen verschenken und verleihen

Dagegen laufen nicht nur immer mehr Kunden Sturm. Sie wollen ihre elektronischen Schmöker, Musikstücke oder Filme – wie aus analoger Zeit gewöhnt – gerne verleihen, verkaufen oder verschenken. Inzwischen legen sich auch erste innovative Dienstleister mit den Branchenriesen an. Sie bauen digitale Flohmärkte für MP3-Dateien oder E-Books auf.

Immerhin schneiden Amazon, Apple & Co. nicht nur die Nachschubwege für Flohmärkte ab. Vor allem hebeln sie ein essenzielles Grundprinzip der Marktwirtschaft aus, dass nämlich erst die freie Handelbarkeit von Waren die faire Preisbildung ermöglicht. Genau das aber verhindern die digitalen Branchenriesen, indem sie die Rechte der Konsumenten mit gut versteckten Klauseln in den Tiefen unverständlicher Geschäftsbedingungen beschneiden. Denn wo "Kaufen" draufsteht, steckt tatsächlich oft nur ein "Nutzungsrecht" drin.

Gleicher Preis, weniger Rechte

Das ist auch Tim Krieger inzwischen übel aufgestoßen. Der Mitarbeiter eines Hamburger Verlages sucht auf den Märkten der Hansestadt gern nach Schnäppchen. Und auch selbst hat der 32-Jährige oft Kisten auf Flohmärkte geschleppt, um Platz im Regal zu schaffen. Seit vergangenem Weihnachten allerdings schmökert Krieger Bücher vor allem auf Amazons Lesegerät Kindle. Nun blockieren die ausgelesenen E-Books – statt Raum im Regal – Speicherplatz auf dem Lesegerät. "Obwohl die Kosten für den Druck wegfallen, zahle ich für ein digitales Buch fast den gleichen Preis wie für das physische Exemplar", schimpft Krieger. "Und dann kann ich es nicht einmal mehr weiterverkaufen."

Unterstützung bekommen Kunden wie er inzwischen von Verbraucherschützern. "Wer sich ein Buch herunterlädt, sollte nicht anders dastehen als jemand, der eine gebundene Ausgabe im Laden kauft", fordert Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Der führt derzeit vor Gerichten in Dortmund und Hamburg mehrere Musterklagen gegen Online-Buchhändler und Spielefirmen.

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