Erste Anbieter starten Zweitmarkt Ein Flohmarkt für E-Books und Co.

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Hersteller darf Weiterverkauf verhindern

Für Bücher wird sich das bald zeigen, denn Verbraucherschützer haben auch die Online-Buchhändler Libri.de und Buch.de verklagt. Sie fordern ein Wiederverkaufsrecht für E-Books. Die Richter am Oberlandesgericht Hamburg und dem Landgericht Dortmund wollten erst die Entscheidung des EuGH abwarten. Die haben sie nun.

Eine Hintertür allerdings haben die europäischen Richter den Anbietern offen gelassen: So ist der Weiterverkauf gebrauchter Software zwar rechtlich zulässig, aber der Hersteller darf ihn technisch verhindern. Immer öfter funktionieren Programme deshalb erst nach einer Online-Registrierung und Freischaltung. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof etwa beim populären Ballerspiel "Half Life 2" akzeptiert. Das funktioniert nur mit einem Online-Account bei der Spieleplattform Steam, der nicht auf andere Personen übertragbar ist.

Widerstand der Konsumenten zeigt Wirkung

Auch dagegen aber rebellieren die Verbraucherschützer: "Es ist wettbewerbswidrig, dass die Nutzer am Weiterverkauf gehindert werden", sagt VZBV-Expertin Carola Elbrecht. Sie hat den Steam-Hersteller Valve abgemahnt und ihm ein Ultimatum bis zum 10. Oktober gesetzt.

Inzwischen, so scheint es, zeigt der Widerstand der Konsumenten sogar Wirkung. In den USA etwa können Nutzer von Amazons Kindle E-Books zumindest schon mal verleihen. Und die Funktion soll schnellstmöglich auch nach Deutschland kommen. "Das steht auf unserer Prioritätenliste weit oben, denn viele Kunden fragen danach", versichert Veronika von Bredow, Kindle-Expertin in der Münchner Deutschlandzentrale von Amazon.

Nicht nur für Bücherfreund Krieger aus Hamburg dürfte das E-Book damit deutlich an Attraktivität gewinnen.

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