EU-Kommission Amazon muss 250 Millionen Euro Steuern nachzahlen

Luxemburg hatte Amazon unzulässige Vergünstigungen gewährt. Diese finanziellen Vorteile muss der Online-Riese jetzt doch überweisen – auf Geheiß aus Brüssel.

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Amazon in Luxemburg Quelle: dpa

Die EU-Kommission verdonnert Amazon wegen illegaler Vergünstigungen in Luxemburg zu einer Steuernachzahlung von 250 Millionen Euro. Luxemburg habe dem Online-Händler unzulässige Vorteile in dieser Höhe eingeräumt, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Das sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen müsse Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern.

Mit der Entscheidung der Kommission endet eine drei Jahre lange Untersuchung. Im Mittelpunkt stand dabei, ob Amazon mit einem luxemburgischen Steuerentscheid aus dem Jahr 2003 in unfairer Weise begünstigt wurde.

In einem ähnlichen Fall hatte die EU-Kommission Irland bereits zum Eintreiben von bis zu 13 Milliarden Euro von Apple verdonnert. Irland stellte sich bislang quer, die Brüsseler Behörde verweist den Fall daher an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – das höchste EU-Gericht.

„Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert“, sagte Vestager. Der Konzern habe damit massiv Steuern auf seine in Europa getätigten Verkäufe einsparen können. Amazon wies die Vorwürfe zurück: „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.“

Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.

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Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien.

Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission bereits den iPhone-Hersteller Apple wegen einer ähnlichen Vereinbarung mit Irland zur Rekord-Rückzahlung von 13 Milliarden Euro verdonnert. Aus Sicht der Behörde gewährte das Land dem Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen. Der Körperschafts-Steuersatz sei dabei im Jahr 2014 auf 0,005 Prozent gesunken. Irland und Apple wehren sich gegen diese Entscheidung bereits vor Gericht.

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