Nach dem jahrelangen Druck deutscher Datenschützer steht Facebook nun auch im Visier des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbsbehörde verdächtigt das weltgrößte Online-Netzwerk, bei den Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten eine mögliche marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Eine Facebook-Sprecherin erklärte in einer ersten Reaktion: „Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten.“
Das Bundeskartellamt verknüpft in dem Verfahren Datenschutz und Wettbewerb. Der Ausgangspunkt ist, dass Facebook-Mitglieder der Erhebung und Nutzung ihrer Daten zustimmen müssen. „Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen“, erklärt die Behörde. Es gebe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieses Vorgehens nach dem nationalen Datenschutzrecht.
Zugleich sieht das Kartellamt „Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist“. Soweit es einen Zusammenhang zwischen der Datenschutz-Verletzung und der dominierenden Position gebe, „könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein“, resümiert die Behörde. Zugleich wird deutlich, dass alle Punkte im Moment auf Annahmen basieren.
Offene Fragen im Kartellverfahren gegen Facebook
Die Behörde geht in dem Verfahren zwei Fragen nach: Ob Facebook tatsächlich mit seinen Vertragsbestimmungen gegen geltende nationale Datenschutzregeln verstößt und gleichzeitig, ob das Netzwerk damit eine möglicherweise marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Für einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen allein wären die Wettbewerbshüter nicht zuständig. Wenn Facebook jedoch die für den Nutzer undurchsichtigen Vertragsklauseln mit Hilfe seiner Marktmacht durchsetzen würde, könnte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Denn bei einer solchen Marktstellung habe Facebook besondere Pflichten.
Das Kapital von Facebook sind Daten der Nutzer, die für Werbezwecke verwendet werden. Wer das Netzwerk nutzt, willigt in die Verarbeitung von Daten ein. Der Umfang der Einwilligung sei für die Nutzer nur schwer nachvollziehbar, erklärt die Behörde. Wenn Facebook auf diese Weise außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durchsetze, könne das eine „kartellrechtswidrige Ausbeutung der Kunden“ sein, sagt auch Kai Neuhaus, Rechtsexperte bei CMS Hasche Sigle in Brüssel.
In erster Linie wird angeprangert, dass Nutzer nicht genug informiert werden. „Der Anfangsverdacht liegt eher auf der Seite der Aufklärung und der Datengewinnung als bei der Frage, wie und für was die Daten verwendet werden“, sagt Kartellamts-Sprecher Kay Weidner. Diese Punkte seien aber letztlich miteinander verbunden.
Ja, kartellrechtlich wäre der Tatbestand erst relevant, wenn Facebook ein sogenannter Konditionenmissbrauch gegenüber seinen Nutzern nachgewiesen werden kann, da die Daten der Nutzer quasi das Kapital der werbefinanzierten Plattform darstellen. Dafür müsste geklärt werden, ob Facebook seine Nutzer durch seine Marktmacht unangemessen nötigt, den Vertragsklauseln zuzustimmen.
Als soziales Netzwerk hat sich Facebook mit seinen rund 1,6 Milliarden Nutzern inzwischen weltweit durchgesetzt. Kleinere Konkurrenten wie Wer-kennt-Wen, StudiVZ oder der Pionier MySpace haben inzwischen ihren Betrieb eingestellt. Als Portal dürfte sich Facebook jedoch vermehrt in Konkurrenz zu Plattformen wie Youtube, Twitter sehen.
Es soll noch geklärt werden, ob man nur den engen Markt der ähnlichen Dienste betrachtet - oder auch andere Anbieter wie Twitter einbezieht. „Wenn man das kartellrechtlich und gerichtsfest zu Papier bringen möchte, dann ist es in der Tat so, dass man definieren muss, was ist der relevante Markt“, sagt Kartellamts-Sprecher Weidner. Dabei könne auch eine Beherrschung des größeren Marktes festgestellt werden. „Es gibt bislang allenfalls eine Erhebung nach Nutzerzahlen, wobei viele Nutzer auch parallel bei mehreren Netzwerken aktiv sind.“
Im Grunde kann es um beides gehen, betont Kartellamts-Sprecher Weidner. Das werde sich im Zuge des Verfahrens zeigen müssen.
Auch Sicht der Behörde: Ja. „Wir brauchen dafür kein gesondertes Urteil“, betont der Kartellamts-Sprecher.
Da es um ein Verwaltungsverfahren geht, könnte das Kartellamt am Ende anordnen, dass das Unternehmen bestimmte Dinge anders handhaben müsse. Ein Bußgeld von immerhin bis zu zehn Prozent vom Jahresumsatz kann die Behörde dagegen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängen, das separat laufen müsste.
Diverse deutsche Datenschützer und Verbraucherorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun. Facebook betont stets, das internationale Geschäft des Unternehmens habe seinen Sitz in Irland und werde von der dortigen Datenschutz-Behörde beaufsichtigt. Das Kartellamt erklärt dazu, es sei zuständig, wenn das Verhalten eines Unternehmens Auswirkungen auf Deutschland habe.
Das Verfahren werde „in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten“ geführt, betont das Bundeskartellamt. Man habe hauptsächlich mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und dem Verbraucherzentrale Bundesverband kommuniziert, sagte Kartellamts-Sprecher Kay Weidner.
Die Behörde sei von sich aus aktiv geworden. „Mit den sogenannten Internet-Giganten befasst sich die Kartellrechts-Gemeinschaft weltweit. Bei uns ist in den vergangenen Monaten der Gedanke gereift, dass man sich dem kartellrechtlich annehmen kann und muss“, sagte Weidner. Dabei hätten auch das Wissen um Aktivitäten von Daten- und Verbraucherschützern sowie bisherige Verfahren zu Datenschutz-Vorwürfen gegen Facebook eine Rolle gespielt.
Facebook hat nach jüngsten Zahlen 28 Millionen Mitglieder in Deutschland. Diverse konkurrierende Online-Netzwerke wie MySpace oder StudiVZ gingen in den vergangenen Jahren aus dem Geschäft.
Rechtsanwalt Kai Neuhaus von CMS Hasche Sigle in Brüssel kommentierte: „Es überrascht auf den ersten Blick, dass das Bundeskartellamt nun als oberster Datenschützer auftritt.“ Ob Verbraucher rechtmäßig über die Erhebung ihrer Nutzerdaten aufgeklärt werden, sollten Datenschutz-Behörden klären. Dennoch sei der Schritt des Bundeskartellamts nachvollziehbar: „Setzt ein Unternehmen dank seiner herausragenden Marktstellung ganz außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durch, kann dies eine kartellrechtswidrige Ausbeutung seiner Kunden sein.“ Wenn also Facebook die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen nur deswegen durchsetzen könne, weil Verbraucher keine Alternative hätten, „könnte der Fall noch spannend werden“.
Applaus kam von den Grünen. „Wir begrüßen, dass das Bundeskartellamt jetzt handelt“, erklärten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Netzpolitik, Konstantin von Notz, und die Sprecherin für Wettbewerbspolitik, Katharina Dröge. Den Verdacht, Facebook missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, gebe es seit Jahren.