Freier Datentransfer USA schafft Netzneutralität ab

Die Netzbetreiber in den USA dürfen zukünftig Internetdienste gegen Bezahlung bevorzugen. Damit entstehe ein Zwei-Klassen-Internet, befürchten Kritiker, doch die zuständige Behörde hat sich davon nicht abhalten lassen.

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FCC-Chef Ajit Pai: Er lehnt Netzneutralität ab. Quelle: AP

Düsseldorf Der New Yorker Generalstaatsanwalt ist empört: „Millionen von gefälschten Kommentaren haben die Abstimmung beeinflusst, darunter zwei Millionen, bei denen die Identitäten von echten Personen gestohlen wurde, das ist ein Verbrechen“, erklärt Eric Schneiderman auf seiner Internetseite. „Und ohne bei einer Untersuchung kooperieren zu wollen, prescht die FCC bei ihrem Vorhaben voran, auf Basis dieser korrumpierten Abstimmung abstimmen zu wollen.“

Die FCC, Federal Communications Commission, ist die Regulierungsbehörde in den USA, die sich unter anderem um die Regeln für die Internetinfrastruktur kümmert, ähnlich der Bundesnetzagentur in Deutschland. Bei Abstimmung geht es um nichts weniger, als den Umgang mit den Daten der Amerikaner. Die FCC hat heute darüber abgestimmt, ob die Netzneutralität in den USA aufgehoben wird. Dann dürfen Netzbetreiber die Daten von Diensteanbietern wie Google oder Netflix gegen Bezahlung schneller durchleiten, als die von denen, die nicht bezahlen. Nun hat die FCC dafür gestimmt, sie abzuschaffen.

Dabei hatte es im Vorfeld nicht nur Proteste gegen die Abschaffung gegeben, Generalstaatsanwalt Schneidermann und FCC-Kommissarin Jessica Rosenworcel hatten sich gestern klar dafür ausgesprochen, die Abstimmung zu verschieben. „Das ist verrückt“, lies Rosenworcel erklären. „19 Generalstaatsanwälte aus dem ganzen Land haben uns gebeten, die Entscheidung zu verschieben, damit sie den Fall untersuchen können und trotzdem sollen wir in weniger als 24 Stunden darüber abstimmen, den Schutz der Netzneutralität auszuradieren.“ Noch ist völlig unklar, welche Absicht hinter den Millionen falschen Kommentaren steht.

Geholfen hat es nicht. Die Kommission hat für die Abschaffung gestimmt. Welche Folgen die Entscheidung hat, wird sich zeigen. Zwar hatten in den vergangenen Jahren große Internetkonzerne wie Google oder Facebook öffentlich für die Beibehaltung der Netzneutralität ausgesprochen, wohl auch weil sie kein Geld für die schnellere Durchleitung ihrer Daten ausgeben wollten - aber zahlen werden sie wahrscheinlich trotzdem. Sobald ein Unternehmen damit beginnt, werden andere nachziehen müssen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Paul Gallant, Analyst bei der Investmentbank Cowen, sagte der Nachrichtenagentur Bloomberg: „Ich bin mir nicht sicher, ob Google, Netflix oder Facebook noch den Schutz des freien Internets brauchen. Sie haben viel mehr Macht als früher hatten.“

Da es bisher noch keinen richtigen Markt für die Netzbetreiber gab, indem Diensteanbieter sich Sonderkonditionen in den Netzen erkaufen konnten, werden sich die Preise für die Priorisierung von Daten noch finden müssen. Erst dann ist klar, ob kleinere Internetunternehmen und Start-ups es sich leisten können, ebenfalls die Datenvorfahrt zu buchen, oder nicht. Und falls nicht, welche Auswirkungen das auf sie haben wird.

Die amerikanische Gruppe Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich um die Grundrechte im Internet bemüht, kritisierte scharf die Begründung der FCC für die Abschaffung, die sie vergangene Woche vorgelegt hatte. Die Behörde scheine tatsächlich zu glauben, dass große Tech-Konzerne die Netzbetreiber davon abhalten würden, die unfaire Bedingungen für die Datendurchleitung aufzustellen, weil die sich dann dagegen wehren würden.

Allerdings würde das Argument den Sinn von Netzneutralität völlig falsch verstehen, erklärte die Nichtregierungsorganisation auf ihrer Internetseite. Dabei ginge es genau darum, das Internet offen zu halten, damit Start-ups es schaffen könnten, die heutigen Tech-Giganten ins Wanken zu bringen. „Google und Facebook werden das nicht für uns tun, es ist nicht ihr Job die Interessen der Nutzer zu wahren und erst recht nicht die der Wettbewerber“, schreibt die EFF.

Dass die FCC die Netzneutralität wieder aufheben wird, war lange absehbar. Es ist Teil des Regierungsplans von Präsident Donald Trump. Aus seiner Sicht gängelt die Regulierung die Unternehmen und hält sie davon ab, mehr zu investieren. Deswegen hatte er von vornherein erklärt, die von seinem Vorgänger Barack Obama eingeführte Regelung wieder zurückzunehmen. Während dessen Regierungszeit hatte die FCC Netzbetreiber wie AT&T, Verizon oder Charter als „Telekommunikationsservice“ klassifiziert. Nur dann können sie von der Behörde reguliert werden. Mit der Entscheidung heute sind sie wieder „Informationsservices“ - und damit sind sie freier.

Trump hatte nach seinem Amtsantritt im Januar dieses Jahres als Chef der Regulierungsbehörde Ajit Pai eingesetzt. Der Republikaner war früher Anwalt des Netzbetreibers Verizon und hat 2015 als Mitglied der FCC-Kommission gegen die Netzneutralität gestimmt.

Der Präsident der amerikanischen National Cable & Telekommunications Association, einer Lobbyorganisation der Netzbetreiber, Michael Powell, versuchte vor der Entscheidung die Amerikaner zu beruhigen. Das Internet werde sich nicht „signifikant“ oder „substanziell“ verändern, erklärte er. Die Freiheit politische Ansichten zu äußern, Urlaub zu buchen oder etwas zu organisieren werde nicht in irgendeiner „bedeutsamen“ oder „messbaren“ Weise ändern.

Die Telekommunikationsbetreiber werden ihre Chance auf zusätzliche Einnahmen wahrscheinlich dennoch zu nutzen wissen. Hinter vorgehaltener Hand erklären Manager seit langem, dass sie nicht glauben, dass die Netzneutralität lange bestand hat - auch in Europa. Die Masse der Daten, die durch ihre Netze flößen, würden in den nächsten Jahren stark steigen. Deswegen sei es fast schon unabdinglich, einigen Diensten Priorität einzuräumen. Öffentlich möchte das allerdings kaum einer sagen, Netzneutralität ist für viele ein Reizthema und nicht zuletzt Telekom-Chef Timotheus Höttges hatte sich mit einigen Äußerungen zu dem Thema in einem Blogpost scharfe Kritik eingefangen.

Die EU-Kommission hatte sich bei der Regelung der Netzneutralität im vergangenen Jahr ein Stück weit auf das Argument eingelassen und die Priorisierung von Spezialdiensten unter kontrollierten Bedingungen zugelassen. Kritiker hatten moniert, diese seien allerdings nicht genau genug beschrieben worden und die Unternehmen deswegen zu viel Spielraum hätten, die Netzneutralität doch ein Stück weit zu umgehen.

Einer dieser Streitpunkte ist auch das sogenannte Zero-Rating. Dabei rechnen Unternehmen die Nutzung von bestimmten Diensten nicht auf das gebuchte Datenvolumen der Kunden an. Sie können dann etwa Musik hören, ohne das ihre Datenpaket darunter leider. Die EU-Kommission hat diese Angebote erlaubt. Allerdings gibt es auch dabei Auflagen. In Deutschland prüft die zuständige Bundesnetzagentur, ob sie Maßnahmen gegen das Zero-Rating-Modell „StreamOn“ der Telekom einleitet. Der Konzern bietet das seit April an. Kunden können je nach Tarif unbegrenzt Musik von Partnerdiensten hören oder zusätzlich auch Videos schauen. Auch Vodafone bietet etwas ähnliches an. Die Bundesnetzagentur erklärte jedoch im Oktober, „StreamOn“ habe in seiner jetzigen Form keinen Bestand, weil es in Teilen gegen die die Netzneutralität und die Roaming-Verordnung verstoße. Die Behörde kritisierte, dass der Konzern bei „StreamOn“-Kunden Videos herunterrechnet. Diese Reduzierung der Datenübertragungsrate sei aber nicht zulässig, weil es gegen das Gebot der Gleichbehandlung verletze.

Außerdem stört sich die Bundesnetzagentur daran, dass die Kunden das Angebot im europäischen Ausland nicht genauso wie im Inland nutzen können. Das widerspricht laut der Agentur aber der Roaming-Verordnung und dem Roam-Like-at-Home-Prinzip.

Die Telekom hat sich dazu schriftlich geäußert. Die Bundesnetzagentur prüft dies nun wiederrum und wird wohl noch in diesem Jahr verkünden, ob und wenn ja welche Maßnahmen sie gegen den Konzern einleiten wird.

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