Gescheiterte Übernahme Aixtron-Aktionäre reichen Klagen ein

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht sich Schadenersatz-Klagen ausgesetzt. Es hatte eine zunächst erteilte Genehmigung für den Aixtron-Verkauf an einen chinesischen Investor nach einem US-Veto wieder zurückgenommen.

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Der Ausgang der Übernahmeverhandlungen hat für das deutsche Wirtschaftsministerium ein juristisches Nachspiel. Quelle: dpa

Herzogenrath Nach der gescheiterten Übernahme des Spezialmaschinenbauers Aixtron könnte es für das Bundeswirtschaftsministerium nun ein juristisches Nachspiel geben. Bislang drei Klagen von Aktionären auf einen Schadenersatz von zusammen rund 200.000 Euro seien in der Sache beim Berliner Landgericht eingereicht worden, teilte ein Sprecher der Frankfurter Kanzlei Nieding und Barth am Dienstag mit. Es werde jedoch mit bis zu 60 Klagen gerechnet. Einer Sprecherin des Berliner Gerichts konnte den Eingang der Klagen auf Anfrage zunächst nicht bestätigen.

Der Bundesregierung werde vorgeworfen, eine außenwirtschaftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne genaue Prüfung und vorschnell erteilt zu haben, so der Sprecher der Kanzlei. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte eine zunächst erteilte Genehmigung für den Verkauf von Aixtron an einen chinesischen Investor nach einem Veto aus den USA wieder zurückgenommen.

Dadurch seien die Aktionäre nach Darstellung der Anwaltskanzlei „völlig überrascht“ worden, so die Kanzlei. Nur auf Basis des Vertrauens auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung seien die Aktien dem Übernehmer angedient worden. Dadurch seien die Aktionäre schließlich auch gehindert gewesen, ihre Papiere anderwertig zu verkaufen.

Übernahmen chinesischer Firmen in Deutschland

Aixtron stellt Maschinen für die Chipindustrie her und steckt wegen einer schwachen Auftragslage in der Krise. Ein Weg daraus sollte die Übernahme durch chinesische Investoren sein. Diese scheiterte allerdings kurz vor Weihnachten am Veto des damaligen US-Präsidenten Barack Obama, der „Risiken für die nationale Sicherheit der USA“ vorgebracht hatte. Die Regierung hatte ein Mitspracherecht, weil das TecDax-Unternehmen eine Niederlassung in den USA hat.

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