Google EU verhängt Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro

Die EU hat eine Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Das Unternehmen habe mit seinem Online-Shoppingdienst Wettbewerbsrecht verletzt, hieß es in der Erklärung. Google erwägt, in Berufung zu gehen.

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Rekord-Kartellstrafe für Google wegen Shopping-Suche Quelle: REUTERS

Die EU-Kommission belegt Google wegen seiner Shopping-Suche mit einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro. „Google hat (...) seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht“, erklärte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel. Der US-Konzern habe „seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“.

Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Die EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen sind Teil auch einer ganz normalen Google-Suche. Die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen betrachten das als Bevorzugung eigener Google-Dienste.

Der US-Internetgigant konterte in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren bisher, die mit Fotos und Details „verbesserten“ Suchergebnisse in der Shopping-Suche erleichterten den Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern. Google versucht nach eigenen Angaben, Suchergebnisse in einer Weise darzustellen, die es Verbrauchern erleichtert, das zu finden, wonach sie suchen.

„Wenn man online einkauft, will man die gesuchten Produkte schnell und einfach finden“, erklärte Google-Vizepräsident Kent Walker. „Und Inserenten wollen dieselben Produkte bewerben. Darum zeigt Google Shopping-Anzeigen, bringt unsere Nutzer mit Tausenden Inserenten, ob groß oder klein, auf eine Weise in Verbindung, die für beide nützlich ist.“ Walker kündigte an, dass Google die Entscheidung überprüfen werde. Es erwäge, in Berufung zu gehen.

Dem US-Konzern drohen zusätzliche Milliardenstrafen in zwei weiteren Verfahren der EU-Wettbewerbshüter. Dabei geht es um die Marktmacht des Google-Betriebssystems Android auf Smartphones und Tablets sowie um Praktiken bei der Suchmaschinenwerbung auf Internetseiten.

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