Insolventes Internet-Unternehmen Haftstrafe für ehemaligen Unister-Manager gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert für einen ehemaligen Unister-Manager zweieinhalb Jahre Haft. Der Angeklagte habe sich des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht. Zudem soll er 27.000 Euro Strafe zahlen.

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Unister hatte 2016 Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen betrieb Reiseportale wie „fluege.de“ oder „ab-in-den-urlaub.de“. Quelle: dpa

Leipzig Im Betrugsprozess um das insolvente Internet-Unternehmen Unister fordert die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft für einen früheren Manager. Der Angeklagte habe sich des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Dirk Reuter am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Leipziger Landgericht. Zudem soll der Mann 27.000 Euro Strafe zahlen. Unister hatte 2016 Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen betrieb Reiseportale wie „fluege.de“ oder „ab-in-den-urlaub.de“.

Der Manager sei bei Unister für den Flugbereich zuständig gewesen und habe die umstrittene Praxis des „Runterbuchens“ entscheidend mitentwickelt. Dabei buchte ein Kunde ein Flugticket zu einem online angezeigten Preis. Unister erzielte hinter den Kulissen einen günstigeren Preis und behielt die Differenz. Dadurch ist laut Anklage Zehntausenden Kunden finanzieller Schaden entstanden.

Für den zweiten angeklagten Ex-Manager forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der frühere Finanzchef der Unister-Gruppe hatte sich zuvor auf einen Deal eingelassen und ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft neben Betrug auch Steuerhinterziehung und das unerlaubte Betreiben von Versicherungsgeschäften vor.

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