Kabel Deutschland Etappensieg im Streit um Einspeisegebühren

Darf Kabel Deutschland Geld für die Verbreitung von ARD, ZDF und Arte verlangen? Der Bundesgerichtshof verweist diese Frage zurück an die Vorinstanzen – ein Teilerfolg für den Kabelanbieter.

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Darf der größte deutsche Netzbetreiber Kabel Deutschland für die Verbreitung der Programme von ARD, ZDF und Arte Geld verlangen? Quelle: dpa

Karlsruhe Teilerfolg für Kabel Deutschland: Gerichte müssen erneut prüfen, ob der größte deutsche Netzbetreiber für die Verbreitung der Programme von ARD, ZDF und Arte Geld verlangen darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies entsprechende Verfahren am Dienstag an die Vorinstanzen zurück. Deren Richter sollen laut BGH unter anderem prüfen, ob die Anstalten sich bei der Vertragskündigung verbotenerweise abgesprochen haben.

Kabel Deutschland will erreichen, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender wieder für das Verbreiten ihrer Programme im Kabelnetz das sogenannte Einspeiseentgelt zahlen, was sie seit 2013 nicht mehr tun. (Az.: KZR 83/13 und 3/14) Bis Ende 2012 erhielt der Netzbetreiber jährlich 27 Millionen Euro von ARD, ZDF und Arte. Dann kündigten die Sender den Vertrag.

Die Entscheidung der Richter könnte sich letztendlich für die Verbraucher auf die Preise und das Angebot im Kabelfernsehen auswirken. Der BGH-Kartellsenat hatte im März über die Klagen gegen den SWR (Südwestrundfunk) und BR (Bayerischen Rundfunk) verhandelt.

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