Leistungsschutzrecht Auch Google ruft das Bundeskartellamt an

Das Leistungsschutzrecht sorgt weiter für Ärger zwischen Google und Verlegern. Beide Seiten haben sich mittlerweile an das Bundeskartellamt gewandt. Google dürfte bei einer formalen Entscheidung im Vorteil sein.

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Google hat sich an das Bundeskartellamt gewandt: Der Konzern möchte, dass das Amt auch formal bestätigt das Google seine Marktmacht im Streit um das Leistungsschutzrecht nicht missbraucht. Quelle: ap

Berlin Im Streit zwischen Google und deutschen Verlagen buhlen beide Seiten um die Gunst des Bundeskartellamts. Der US-Internetkonzern bat die Wettbewerbshüter um einen offiziellen Beschluss, nicht einzugreifen, wie Google am Montag mitteilte und damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ bestätigte. Zuvor hatten die Verlage über ihre Verwertungsgesellschaft VG Media in einem Brief an die Bonner Behörde just das Gegenteil gefordert.

Beide Seiten streiten sich um das sogenannte Leistungsschutzrecht, wonach seit 2013 Suchmaschinen Pressetexte in ihren Ergebnislisten nur noch bei geringem Umfang kostenlos darstellen dürfen. Die VG Media hat den US-Konzern verklagt und fordert von Google Geld für die Verwertung „verlegerischer Leistung“. Der Internetriese lehnt dies ab und schränkt wegen der juristischen Auseinandersetzung ab dem 23. Oktober seine Darstellung bei Suchanfragen ein.

Künftig will Google nur noch Überschriften und Links in seinen Ergebnislisten anzeigen, aber nicht mehr kleinere Textausschnitte oder Vorschaubilder. Dies dürfte dazu führen, dass über die Google-Suche weniger Nutzer auf die Webseiten der Verlage weitergeleitet werden und den Pressehäusern damit Einbußen beim Werbeumsatz bevorstehen.

Dies betrifft nur Texte der Verlage, die wie die Branchengrößen Axel Springer und Burda über die Verwertungsgesellschaft Geld von Google fordern. Die VG Media hält dies für einen Missbrauch von Googles Marktmarkt und sieht die Kartellwächter am Zug.

Ein Google-Sprecher sagte jedoch zu Reuters: „Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält.“ Die VG Media erwecke jedoch weiter den „gegenteiligen Eindruck“. Deshalb habe man beim Bundeskartellamt beantragt, „seine Entscheidung nun auch formal zu treffen“, ergänzte der Sprecher.

Die Wettbewerbshüter hatten im August angekündigt, kein Missbrauchsverfahren gegen Google einzuleiten. Zugleich behielt sich die Bonner Behörde diesen Schritt aber weiter vor. Als sich der Konflikt jüngst verstärkte, legte das Amt nahe, dass es vorerst nicht kartellrechtlich eingreifen werde. „Im Kern der Debatte geht es um die Reichweite des Leistungsschutzrechts“, hatte Kartellamts-Chef Andreas Mundt zu Reuters gesagt.

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