Leistungsschutzrecht Google lässt sich Veröffentlichungsrecht bestätigen

Die Presseverlage sollen dem Internetgigant künftig bestätigen, dass ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden dürfen. Bei einer Ablehnung können Texte aber weiter in der allgemeinen Suche von Google auftauchen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Internetkonzern Google lässt sich von Verlagen bestätigen, dass er deren Inhalte bei Google News veröffentlichen darf. Quelle: AFP

Berlin Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere Verwendung von Verlagsinhalten für Google News bestätigen. Mit dem neu eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, mitzuteilen, „ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen“, erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in einem Blogpost am Freitag.

Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder die Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger mit ihren Inhalten auf Google News auf. Die Verlagsinhalte werden allerdings weiterhin in der allgemeine Google-Suche auftauchen, solange die Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. So können Inhaber von Websites über technische Anweisungen in der Datei robots.txt oder in so genannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht.

Das Leistungsschutzrecht (LSR) erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wurde am 14. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2013 in Kraft.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%