Luxemburg Der amerikanische Softwareentwickler Oracle hat im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Ein Softwarehersteller könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dies gelte auch dann, wenn die Software nicht physisch, etwa auf DVD vorliegt, sondern von den Servern des Urheberrechteinhabers heruntergeladen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-128/11). Das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien habe sich mit dem Erstverkauf erschöpft, so die Richter. Oracle hatte gegen die Münchner Firma UsedSoft geklagt, die mit gebrauchten Softwarelizenzen unter anderem von Oracle handelt.
Lizenzstreit Niederlage für Oracle
Der US-Konzern muss den Weiterverkauf seiner Produkte hinnehmen. Nach Beschluss des Europäischen Gerichtshofs dürfen Kunden gebrauchte Software auch dann verkaufen, wenn sie nicht auf Datenträgern erworben wurde.
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