Milliarden-Prozess Apple weist Vorwurf der Patentverletzung zurück

In einem milliardenschweren Prozess vor dem Landgericht Mannheim ringen Apple und ein Patentverwerter um jedes Bit. In der Verhandlung geht es um die Auslegung eines Patents: Jeder interpretiere frühere Urteile anders.

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Apple in New York. Apple wirft dem Patentverwerter IPCom vor, die Forderung nach Schadenersatz mit einem „Taschenspielertrick“ durchsetzen zu wollen. Quelle: ap

Mannheim Apple hat vor dem Landgericht Mannheim die Milliarden-Klage einer deutschen Firma wegen der Verletzung eines Mobilfunkpatents zurückgewiesen. Apple-Anwalt Frank-Erich Hufnagel warf dem Patentverwerter IPCom am Dienstag vor, die Forderung nach Schadensersatz von über 1,57 Milliarden Euro mit einem „Taschenspielertrick“ durchsetzen zu wollen. Für das Unternehmen IPCom, das das strittige Patent zusammen mit hunderten anderen 2007 von Bosch erworben hat, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Kellenter, Apple habe sich einer klaren Verletzung des Patents schuldig gemacht.

Der Vorsitzende Richter Holger Kircher warf beiden Parteien vor, sie deuteten frühere Urteile und Beschlüsse zu dem umstrittenen Patent nach ihren jeweiligen Interessen: „Jeder interpretiert ein Stück hinzu oder weg.“ Dies sei sehr unbefriedigend. Anstatt auf rechtskräftige Entscheidungen in anderen dazu anhängigen Verfahren zu warten, sei er aber der Meinung: „Die Sache ist spruchreif, wir können zu einem Ergebnis kommen.“

Bei dem Patent geht es um eine technische Lösung im Mobilfunk, die unter anderem Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung einen bevorzugten Netzzugang ermöglicht. Zu dem Patent mit der Bosch-Bezeichnung #100A (EP 1 841 268) gab es aber kürzlich ein Einspruchsverfahren: Das Europäische Patentamt (EPA) in München bestätigte im Januar die Gültigkeit des Patents und wies Einsprüche von Nokia, HTC, Vodafone, Ericsson und Apple ab.

Bei dem dazu gefassten Beschluss, handele es sich nach den Worten von Richter Kircher allerdings „nicht um lediglich sprachliche und deklaratorische Erweiterungen, sondern um Klarstellungen mit einer inhaltlichen und substanziellen Einschränkung des Klagepatents“. Er müsse daher der Klägerin „etwas Wasser in den Wein gießen“, sagte der Richter. Beide traten dann in eine technisch detaillierte Diskussion über die Frage ein, ob das Patent für die Zugangssteuerung im Mobilfunknetz lediglich ein einziges Bit vorsehe oder ob der Datenumfang dafür unterschiedlich gestaltet werden könne.

IPCom verlangt von Apple Schadenersatz in Höhe von 1,57 Milliarden Euro plus Zinsen. „Die Höhe der Forderung wurde von unseren Anwälten auf Basis der deutschen Rechtsprechung kalkuliert“, sagte ein Sprecher. „Hierbei wurden Umsatz, Gewinn und der Markenwert Apples berücksichtigt.“ Nähere Angaben zur Berechnung macht IPCom nicht.

Die Summe ist beispiellos in den jahrelangen Patentstreitereien in der Mobilfunk-Industrie. Den bisher höchsten Schadenersatz bekam Apple 2012 im kalifornischen Prozess gegen Samsung zugesprochen, nach einer Reduzierung sind es noch über 920 Millionen Dollar (rund 675 Mio Euro). Das Verfahren geht aber noch durch die Instanzen. In einem zweiten Verfahren von IPCom gegen Apple geht es um die Feststellung der Patentverletzung. Das Landgericht rief am Dienstag beide Verfahren zusammen auf.

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