Namensstreit um iPad Apple siegt gegen chinesische Firma

Apple kann den Verkauf des iPads in China vorerst fortsetzen. Ein Gericht wies die Klage eines chinesischen Unternehmens zurück, das die Namensrechte beansprucht. Aber Aufatmen kann Apple noch nicht.

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Eine iPad2-Werbeanzeige in Shanghai. Quelle: Reuters

Shanghai Im Streit um die Namensrechte für das iPad in China hat Apple zumindest einen Etappensieg errungen. Ein Gericht in Shanghai verwarf die Klage des chinesischen Unternehmens Proview Shenzhen, den Verkauf des beliebten Tablet-Computers in China zu stoppen. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua am Donnerstag berichtete, urteilte das Gericht, dass der Verkauf weitergehen könne, weil der Namensstreit noch nicht entschieden sei.

Der Richter verwies auf ein anhängiges Verfahren beim Oberen Volksgericht in der Südprovinz Guangdong, das am 29. Februar in zweiter Instanz entscheiden will, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Solange dieses Urteil nicht vorliege, könne nicht festgestellt werden, ob die Rechte von Proview Shenzhen verletzt worden seien, hieß es laut Xinhua.

Das Unternehmen aus der südchinesischen Metropole Shenzhen sieht sich als rechtmäßiger Eigentümer der Namensrechte in China, obwohl ein Schwesterunternehmen in Taiwan die weltweiten Rechte einst an Apple verkauft hatte. Proview Shenzhen verweist darauf, dass die Namensrechte für China unter seinem Namen registriert seien. Proview Taiwan habe die chinesischen Rechte nicht verkaufen können.

Das Unternehmen wartet auf ein finanzielles Angebot von dem Konzern aus dem kalifornischen Cupertino, um die Sache zu regeln. Es war von zehn Millionen US-Dollar die Rede, während in unbestätigten chinesischen Presseberichten auch deutlich höhere Zahlen genannt wurden. Mit einer Serie von Gerichtsverfahren erhöht Proview Shenzhen den Druck, um Apple zum Einlenken zu bewegen.


Apple droht im Notfall mit Verleumdungsklage

Apple sieht sich auch in China als Inhaber der Marke iPad und drohte an, gegen Proview notfalls mit einer Verleumdungsklage vorgehen. Der frühere Bildschirmhersteller, dessen Mutterhaus Proview International Holding in Hongkong praktisch pleite ist, droht seinerseits mit Entschädigungsforderungen.

Apple bekräftigte, die weltweiten Namensrechte 2009 für 35.000 britische Pfund (heute 42.000 Euro) über ein IP Application genanntes Tochterunternehmen rechtmäßig von dem Schwesterunternehmen Proview Taiwan gekauft zu haben. Doch Proview Shenzhen gibt vor, nicht Teil dieses Geschäfts gewesen zu sein.

Ein Gericht in Hongkong bestätigte 2011, dass Apple die weltweiten Namensrechte legal von Proview Taiwan erworben habe, das als „alleiniger Inhaber“ aufgetreten sei. Doch ein Gericht in Shenzhen wies im Dezember 2011 eine Klage von Apple zurück, dass Proview Shenzhen mit der Benutzung des Namens iPad gegen Urheberrechte verstoße. Der Konzern trug den Fall dann zum höheren Provinzgericht.

Vergangene Woche entschied ein anderes Gericht in Huizhou in der selben Provinz zugunsten von Proview Shenzhen und ordnete an, dass ein lokaler Händler den Verkauf des iPads einstellen müsse. Obwohl das letzte Urteil noch nicht gefallen ist, veranlassen Gewerbeämter auf Betreiben von Proview in einigen Städten, dass das iPad schon aus den Regalen genommen wird.

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