Nutzeranfragen Google löscht nur Hälfte der Suchergebnisse

Mitte Mai hatte der Europäische Gerichtshof zur Löschung von alten Suchergebnissen verpflichtet, falls die Betroffenen dies wünschen. Doch knapp 30 Prozent der Anfragen lehnt der Konzern einfach ab.

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Aus dem Lager der Datenschützer gab es zuletzt Kritik daran, wie Google das Urteil zur Löschung von Suchergebnissen umsetzt. Quelle: dpa

Berlin Google erfüllt gut die Hälfte der Anträge von Europäern zur Löschung von Suchergebnissen aus ihrer Vergangenheit. Etwa 30 Prozent der Anfragen seien dagegen abgelehnt worden, sagte ein Google-Sprecher der dpa am Freitag und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. In rund 15 Prozent der Fälle habe man die Internet-Nutzer um zusätzliche Informationen gebeten.

Google erhielt nach eigenen Angaben bis Mitte Juli insgesamt 91 000 Anträge zur Entfernung von 328 000 Links aus Suchergebnissen. Der Internet-Konzern macht keine Angaben dazu, wie viele der Anträge bereits abgearbeitet wurden. Google nannte die neuen Zahlen zum Stichtag 18. Juli am Donnerstag bei einem Treffen mit europäischen Datenschützern in Brüssel.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Die Informationen selbst müssen von den Urhebern nicht entfernt werden. Nur die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr in der Google-Suche auf. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen.


Datenschützer kritisieren Google

Aus dem Lager der Datenschützer gab es zuletzt Kritik daran, wie Google das Urteil umsetzt. Sie stoßen sich zum einen daran, dass der Internet-Konzern die Urheber, etwa Medien, über die Löschung der Links informiert. Dadurch wurden mehrere Personen, die Links aus den Google-Ergebnissen entfernen ließen, in den vergangenen Wochen öffentlich genannt. Google will an dem Vorgehen festhalten, weil dies aus Sicht des Konzerns einer Balance zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an Informationen hilft.

Zudem fordern Datenschützer, dass die Suchergebnisse nicht nur auf europäischen Google-Seiten, sondern auch bei Google.com angepasst werden. Google sieht sich dazu von dem EuGH-Urteil nicht verpflichtet.

Google schaltete Ende Mai ein Online-Formular frei, über das man die Löschung der Links beantragen kann. Microsoft folgte vergangene Woche mit einem Löschformular für seine Suchmaschine Bing.

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