Oculus Milliarden-Streit um VR-Brille vor Gericht

Der Streit um die VR-Brille Oculus kommt vor Gericht. Der frühere Arbeitgeber des Chefentwicklers will zwei Milliarden Dollar Schadenersatz von Facebook. Konzernchef Mark Zuckerberg soll in den Zeugenstand.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Firma ZeniMax erhebt Anspruch auf die Technologie und will unter anderem Facebook-Chef Mark Zuckerberg in den Zeugenstand bringen. Quelle: dpa

Dallas Der Streit um die VR-Brille Oculus, bei dem der frühere Arbeitgeber des Chefentwicklers zwei Milliarden Dollar Schadenersatz von Facebook will, kommt vor Gericht. Am Montag wurden in Dallas die Geschworenen für das Verfahren ausgewählt. Die klagende Firma ZeniMax erhebt Anspruch auf die Technologie und will unter anderem Facebook-Chef Mark Zuckerberg in den Zeugenstand bringen.

Oculus-Technologiechef John Carmack, als Designer von Spielen wie „Doom“ und „Quake“ eine legendäre Figur in der Spielebranche, hatte bei ZeniMax Media gearbeitet. Die Software-Firma, Muttergesellschaft des US-Spiele-Publishers Bethesda, behauptet, dass Oculus nur dank Carmack in der Lage gewesen sei, eine hochwertige Brille zur Anzeige virtueller Realität zu entwickeln. Das erste Gerät von Gründer Palmer Luckey sei nur ein „primitives“ Headset gewesen. ZeniMax wirft Carmack vor, Tausende Dokumente zu Oculus mitgenommen zu haben.

Carmack entgegnet, dass ZeniMax ihm erlaubt habe, die Ergebnisse seiner Forschungen zu veröffentlichen, und er habe bei Oculus einsteigen dürfen, weil es keine Spielefirma in direkter Konkurrenz gewesen sei. Er habe zudem schon bei ZeniMax die Produktion einer VR-Brille vorgeschlagen, die Idee sei aber von Firmenchef Robert Altman abgelehnt worden.

Facebook hatte Oculus im Frühjahr 2014 für rund zwei Milliarden Dollar gekauft, im vergangenen Jahr war die VR-Brille Rift nach jahrelanger Entwicklung und massiven Investitionen schließlich in den Handel gekommen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%