ProSiebenSat.1 Streit um regionale Werbung geht in die nächste Runde

ProSiebenSat.1 will in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Werbung zeigen. Das ist für bundesweite Programmanbieter aber verboten. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befassen.

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Mit dem 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde regional angepasste Werbung für bundesweite Programmanbieter verboten. Quelle: dpa

München/Karlsruhe ProSiebenSat.1 zieht im Streit um regionalisierte Werbung vor das Bundesverfassungsgericht. Mit einer Verfassungsbeschwerde will das Medienunternehmen das seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Verbot von regional angepassten Werbespots für bundesweite Fernsehsender kippen. Dabei beruft sich der Medienkonzern unter anderem auf die Verletzung der Rundfunkfreiheit und des sogenannten Gleichheitssatzes, der die rechtliche Gleichbehandlung festschreibt.

„Die gesetzliche Neuregelung greift unzulässig in die verfassungsmäßigen Rechte bundesweiter Fernsehsender ein“, sagte Conrad Albert, Vorstand bei ProSiebenSat.1, am Mittwoch und bestätigte einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Beschwerde. Die Bearbeitung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

ProSiebenSat.1 hatte nach eigenen Angaben nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Dezember 2014 entschieden, in unterschiedlichen Regionen im Kabelnetz unterschiedliche Werbespots im Rahmen seiner Programme zu zeigen. Mit dem 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde diese regional angepasste Werbung für bundesweite Programmanbieter jedoch verboten.

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