Rechtsstreit mit Kachelmann Axel Springer will vor den BGH ziehen

Der Springer-Verlag ist Mitte Juli vom Oberlandesgericht Köln zu 395.000 Euro Schmerzensgeld an den Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt worden. Es wurde keine Revision zugelassen. Springer will sich trotzdem wehren.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die „Bild“-Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Quelle: dpa

Berlin Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Wettermoderator Jörg Kachelmann und dem Axel Springer Konzern gehen weiter. Das Medienunternehmen strebt eine Entscheidung in dem Streit wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an, wie ein Sprecher der Axel Springer SE am Montag in Berlin sagte. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte den Verlag Mitte Juli zu 395.000 Euro Schmerzensgeld an Kachelmann verurteilt. „Es hat Revision nicht zugelassen. Wir haben dagegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.“

Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten dürfe nicht durch Strafzahlungen in dieser Größenordnung sanktioniert werden, argumentierte der Sprecher. Andernfalls sei eine einschüchternde Wirkung auf die Presse zu befürchten. Das OLG hatte die Höhe des Schmerzensgeldes bereits deutlich verringert. Das Landgericht Köln hatte Kachelmann in erster Instanz 635.000 Euro zugesprochen. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Die „Bild“-Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Unter anderem hielt das OLG Fotos nicht für zulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigen.

Vor allem mit einem Bild, auf dem Kachelmann mit nacktem Oberkörper zu sehen sei, sei dieser „unter Missachtung seiner Würde zur bloßen Belustigung beziehungsweise Befriedigung der Neugier des Publikums vorgeführt worden“. Dem Gericht zufolge hat andererseits ein „erhebliches Berichterstattungsinteresse“ am Kachelmann-Prozess bestanden, unter anderem aufgrund seiner Prominenz und der Schwere des Verdachts. Es sei deshalb Aufgabe der Medien gewesen, darüber zu berichten.

Inklusive Zinsen hat Kachelmann nach der OLG-Entscheidung seinem Anwalt Ralf Höcker zufolge Anspruch auf 512.785 Euro Schmerzensgeld. Doch auch eine gute halbe Million Euro könne den Schaden nicht wiedergutmachen, den Springer in Kachelmanns Leben durch seine unzähligen falschen, vorverurteilenden und intimsphärenverletzenden Berichte angerichtet habe, sagte Höcker am Montag. „Das war kein Journalismus, sondern blanke Hetze.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%