Karlsruhe Im Rechtsstreit mit einem Konkurrenten aus den USA ist der Wörterbuchverlag Langenscheidt zum zweiten Mal erfolgreich gewesen. Der Bundesgerichtshof wies am Donnerstag in Karlsruhe die Beschwerde der Firma Rosetta Stone gegen die von Langenscheidt eingetragene Farbmarke Gelb zurück. Das US-Unternehmen hatte vor dem Bundespatentamt in München vergeblich versucht, eine Löschung der Langenscheidt-Marke zu erreichen. Der I. Zivilsenat des BGH bestätigte nun den Beschluss des Bundespatentgerichts vom August 2013.
An der BGH-Verhandlung nahmen auch Juristen des Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) sowie der spanischen Bank Santander teil, die sich zurzeit wegen der Farbmarke Rot vor mehreren Gerichten streiten. Farben haben für den Marktauftritt von Unternehmen eine zunehmende Bedeutung bekommen, sind aber wegen ihrer begrenzten Verfügbarkeit sehr umstritten.
Wichtig sei die Gesamtschau aller Umstände für den Anspruch einer Farbmarke, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Wolfgang Büscher. Er nannte einen hohen Marktanteil, eine lange Dauer der Verwendung und die „Verkehrsdurchsetzung“ - also die Frage, ob die Öffentlichkeit an die Verwendung einer bestimmten Farbe zur Kennzeichnung eines Unternehmens gewöhnt sei. Erst im September hatte der I. Zivilsenat geurteilt, dass Rosetta Stone keine Wörterbücher in gelber Farbe anbieten darf.