Schlappe für Facebook Heimlicher Datentransfer via „Like-Button“ verboten

Über den „Like“-Button sammelt Facebook auch auf Webseiten anderer Anbieter Daten über Kunden. Das darf künftig aber nicht mehr heimlich geschehen, hat nun ein Gericht entschieden. Verbraucherschützern gefällt das.

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ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Frau zeigt am 04.04.2013 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) vor dem vergrößerten Like-Symbol der Facebook-Seite mit ihrem Daumen nach unten. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Internetriesen Facebook eröffnet. Foto: Jens Büttner/dpa (zu dpa

Düsseldorf In einer Klage wegen des „Gefällt mir“-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitgehend rechtgegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden. Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das das Gericht am Mittwoch und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des „Like“-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.

„Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.

Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, „dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden“. Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des „Like“-Buttons abgemahnt.

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