„Stimmungsmache“ Gema verklagt Youtube wegen Sperrhinweis

Gema und Youtube streiten wieder: Die Verwertungsgesellschaft wirft dem Videoportal Stimmungsmache vor und zieht vor Gericht. Trotzdem hofft sie weiterhin auf eine außergerichtliche Lösung.

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„Reine Stimmungsmache“: Die Gema wirft Youtube vor, die Nutzer gegen die Verwertungsgesellschaft aufbringen zu wollen. Quelle: dapd

Düsseldorf Der Streit zwischen der Internet-Videoplattform Youtube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema geht in eine neue Runde. Die Gema habe nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht, berichtet die „Wirtschaftswoche“. Grund ist ein Hinweis in gesperrten Youtube-Videos.

Bei vielen Videos – wie zum Beispiel „Gangnam Style“, dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres – sehen deutsche Youtube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Verwertungsgesellschaft nicht länger gefallen lassen. Der Text sei „reine Stimmungsmache“, sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der „Wirtschaftswoche“.

Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei Youtube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet.

Beide Seiten stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass Youtube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Dieser Rechtsstreit soll ebenfalls in eine neue Runde gehen.

Trotz des Dauerstreits hofft die Gema noch immer auf eine außergerichtliche Lösung. „Wir sind nach wie vor guten Mutes, dass wir doch noch zu einer Einigung kommen werden“, erklärte Gema-Chef Harald Heker auf der Musikmesse Midem in Cannes. Youtube habe die Verhandlungen im Dezember abgebrochen. Deshalb habe die Gema nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht.

Der Gema gehe es darum, dass Künstler für den Wert ihrer kreativen Leistung so bezahlt werden, wie sie es verdienen, sagte Heker. Er warnte davor, „eine Discount-Mentalität der Musiknutzer zu fördern und Unternehmer wie Kim Schmitz zu Helden zu stilisieren“. In der Öffentlichkeit interessiere es leider kaum, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz vieler Musikurheber bedroht ist.

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