Streit mit Google Kartellamt lässt Verlage abblitzen

Google hat einen Etappensieg im Streit mit den deutschen Verlagen errungen: Das Kartellamt will kein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern einleiten. Die Wettbewerbshüter wollen den Streit aber im Auge behalten.

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Die Verlage werten es bereits als Kartellverstoß, wenn Google mit der Streichung aus den Suchergebnissen drohe, falls ein Verlag vom US-Konzern Geld für die Nutzung in Pressetexten fordert. Quelle: dpa

Berlin Die deutschen Verlage haben in ihrer Auseinandersetzung mit Google einen Rückschlag erlitten. Das Bundeskartellamt will im Streit um die Veröffentlichung von Pressetexten vorerst kein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern einleiten. Denn die Beschwerde der Verlage habe hierfür „keine hinreichenden Ansatzpunkte“ geliefert, teilte die Behörde von Kartellamtschef Andreas Mundt am Freitag mit. Die Wettbewerbshüter betonten aber, sie behielten den Streit im Auge und würden notfalls von Amts wegen ein Verfahren gegen Google prüfen. Dies werteten die Verlage als Teilerfolg.

Große Verlage wie Axel Springer oder Burda haben sich in der VG Media zusammengeschlossen, um ihre Interessen zu bündeln und gegen Google vorzugehen. Sie streiten darüber, ob der Suchmaschinenkonzern für Textteile von Presseerzeugnissen den Verlagen eine Gebühr zahlen muss. Der US-Internetriese lehnt dies ab. Nach dem deutschen Leistungsschutzrecht dürfen Internet-Suchmaschinen wie Google nur noch einzelne Wörter oder „kleinste Textteile" (Snippets) unentgeltlich anzeigen.

Das Kartellamt räumte jedoch ein, im Einzelnen sei die „konkrete Reichweite des Leistungsschutzrechts derzeit streitig“. Die von der VG Media in der Beschwerde vom Mai erhobenen Vorwürfe beschränkten sich überwiegend darauf, auf mögliche "Kartellrechtsverstöße durch Google hinzuweisen, wenn Verlage sich bei dem Dienst Google News auf dieses Leistungsschutzrecht berufen". Die Behörde monierte, dass die Vorwürfe „aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google anknüpfen“. Dies gelte auch für den Vorwurf, Google benachteilige Presseverlage bei der Auflistung von Suchergebnissen in der Google-Suche, „um sie zu einem Verzicht auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechts zu zwingen“.

Die Verlage werten es bereits als Kartellverstoß, wenn Google mit der Streichung aus den Suchergebnissen drohe, falls ein Verlag vom US-Konzern Geld für die Nutzung in Pressetexten fordert. „Denn viele Verlage haben sich gerade wegen der Angst vor der angedrohten Auslistung entschieden, ihre Rechte gegen Google gar nicht erst geltend zu machen“, teilte die VG Media mit.

Google wiederholte in einer ersten Reaktion auf das Kartellamt seine bisherige Position: „Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen“, sagte ein Sprecher. „Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht.“

Die Verlage selbst erhielten einem Pressebericht zufolge von den Kartellwächtern einen weiteren Schuss vor den Bug. Denn die Wettbewerbshüter warfen die Frage auf, ob die VG Media in puncto Leistungsschutzrecht nicht ein verbotenes Kartell sei und dies vielleicht auch zu prüfen sei, heißt in einem Brief des Kartellamts, aus dem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" auf ihrer Internetseite zitierte.

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