Streit um Suhrkamp Barlach hält an Beschwerde beim BGH fest

Der Suhrkamp-Verlag hatte auf ein Einlenken gehofft. Aber Minderheitsgesellschafter Barlach will den Streit mit Verlagschefin Unseld-Berkéwicz bis in die letzte Instanz ausfechten und für seine Rechte kämpfen.

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Der Streit um den insolventen Suhrkamp-Verlag geht weiter: Mitgründer Barlach hält an seiner Beschwerde beim Bundesgerichtshof fest. Quelle: dpa

Berlin Der Suhrkamp-Verlag muss aller Voraussicht nach mindestens bis zum Sommer in der Insolvenz bleiben. Miteigentümer Hans Barlach hält an seiner Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest, wie der Verwaltungsratspräsident seiner Schweizer Medienholding, Rechtsanwalt Carl Ulrich Mayer, der Nachrichtenagentur dpa sagte. Mit einer Entscheidung des obersten Zivilgerichts ist frühestens im Juni oder Juli zu rechnen.

Der mit Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz verfeindete Barlach wehrt sich vor dem BGH gegen den Insolvenzplan, mit dem die Suhrkamp-KG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Der Hamburger Medienunternehmer und Enkel des Bildhauers Ernst Barlach verlöre damit weitreichende Mitspracherechte. Zudem hat er beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, weil er sich durch das Insolvenzverfahren in seinen Grundrechten beschnitten sieht.

Verwaltungsratspräsident Mayer sagte: „Selbstverständlich muss sich der BGH dieser Sache annehmen, das ist sicherlich auch Vorbedingung für eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.“ Barlachs Medienholding habe der Familienstiftung von Unseld-Berkéwicz erneut Gespräche angeboten, aber keine Rückmeldung bekommen.

„Das ist sehr unbefriedigend, weil die Gesellschafter die inszenierte Insolvenz immer noch zurücknehmen könnten“, so der Rechtsanwalt. Offenbar habe der Verlag aber nicht mehr die vollständige Kontrolle über das Verfahren und die Kosten. „Eine sehr bedenkliche Entwicklung. Wir sind nach wie vor bereit, mit Fachleuten von außen dieser Entwicklung entgegenzuwirken“, so Mayer.

Suhrkamp war vergangene Woche vor dem Landgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, der Barlach den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe versperren sollte. Der Verlag zeigte sich gleichwohl überzeugt, sein Sanierungskonzept durchsetzen zu können. Die Umwandlung der Verlags in eine Aktiengesellschaft sei nur eine Frage der Zeit, so eine Sprecherin. Barlach ist mit 39 Prozent an dem Traditionsverlag beteiligt, die Verlegerwitwe Unseld-Berkéwicz hält 61 Prozent.

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