Streit um Suhrkamp Miteigentümer Barlach darf vor den BGH ziehen

Das Gezerre um den insolventen Suhrkamp-Verlag geht weiter: Für den Miteigentümer Barlach ist der Weg zum Bundesgerichtshof frei. Er klagt gegen die Umwandlung in eine AG, bei der er weitreichende Rechte verlieren würde.

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Sollte der Hamburger Medienunternehmer Hans Barlach an seiner Beschwerde beim BGH festhalten, wäre nach Einschätzung von Suhrkamp frühestens im Juni oder Juli mit einer Entscheidung zu rechnen. Quelle: dpa

Berlin Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach kann weiter höchstrichterlich gegen das umstrittene Sanierungskonzept für den angeschlagenen Traditionsverlag vorgehen. Das Landgericht Berlin wies einen Eilantrag von Suhrkamp zurück, der Barlach den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe versperren sollte, wie Verlagssprecherin Tanja Postpischil der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch bestätigte. Der Verlag muss damit aller Voraussicht nach noch mindestens bis zum Sommer in der Insolvenz bleiben.

Postpischil betonte, das Berliner Landgericht habe gleichzeitig dem Sanierungsplan Vorrang eingeräumt. Der Verlag sehe sich damit in seiner Auffassung bestärkt, dass die geplante Umwandlung der Suhrkamp-KG in eine Aktiengesellschaft nur eine Frage der Zeit sei. Barlach, der mit Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz zutiefst zerstritten ist, würde dadurch weitreichende Mitspracherechte verlieren. Er wehrt sich deshalb in mehreren Verfahren gegen die Umwandlung.

Sollte der Hamburger Medienunternehmer an seiner Beschwerde beim BGH festhalten, wäre nach Einschätzung von Suhrkamp frühestens im Juni oder Juli mit einer Entscheidung zu rechnen. „Diese durch (Barlachs) Medienholding erwirkte, unnötige Zeitverzögerung wird jedoch an der Sache und der Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Maßnahmen nach Auffassung des Verlags letztlich nichts ändern“, so Postpischil.

In einer früheren Entscheidung hatte das Berliner Landgericht Barlachs Beschwerde gegen das Sanierungskonzept zurückgewiesen, ihm aber ausdrücklich den Weg zum BGH eröffnet. Dass Barlach seine Beschwerde bei dieser letzten zivilgerichtlichen Instanz zurückzieht, gilt als unwahrscheinlich. Er hält 39 Prozent am Suhrkamp Verlag, Unseld-Berkéwicz ist mit 61 Prozent beteiligt.

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