Telekom Bundesnetzagentur untersagt Teile von Stream-On

Die Bundesnetzagentur bleibt bei ihrer Aussage: Teile des StreamOn-Angebots der Telekom verstoßen gegen die Netzneutralität. Der Konzern muss nachbessern. Doch das wird er sich wahrscheinlich nicht gefallen lassen.

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Die Bundesnetzagentur untersagt Teile des Dienstes StreamOn. Quelle: dpa

Düsseldorf Es ist bereits der zweite Versuch der Telekom, sogenanntes Zero-Rating anzubieten, bei dem die Nutzung vom bestimmten Diensten nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Kunden können dann etwa so viel Musik streamen wie sie wollen, ohne dass sich ihr Datenpaket aufbraucht. Den ersten Versuch hat der Konzern 2016 abgebrochen, weil die Sorge bestand, dass das Angebot gegen die Netzneutralität verstößt. Die besagt, dass alle Daten von Netzbetreibern gleich behandelt werden müssen, also keine Dienste bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen.

Doch dann änderte die EU-Kommission die Regeln, Zero-Rating ist min grundsätzlich erlaubt und die Telekom startete im Frühjahr dieses Jahres einen zweiten Versuch – mit Erfolg.

StreamOn ist sehr erfolgreich, innerhalb kurzer Zeit buchten Hunderttausende Kunden den Dienst zu, der in teureren Vertragskategorien inklusive ist. Das Angebot ist für den Konzern sogar so wichtig, dass er derzeit mit dem Popstar Justin Bieber dafür wirbt. Sie haben mit ihm ein Video gedreht, was zusätzlich als Musikvideo zu seinem Lied „Friends“ auf Youtube läuft.

Doch nun bekommt die Telekom wieder Ärger. Die Bundesnetzagentur hat bereits im Oktober angemahnt, Teile von StreamOn würden gehen die Netzneutralität verstoßen. So muss das Angebot im europäischen Ausland genauso gelten, wie in Deutschland. Roam-like-at-home nennt sich diese Vorgabe. Doch bei StreamOn-Kunden belasten die Dienste im Ausland trotzdem das Datenvolumen. Außerdem rechnet der Konzern Videos bei den Kunden herunter. Auch das ist laut der Agentur nicht erlaubt.

Die Telekom hatte sich zu den Vorwürfen geäußert. Die Bundesnetzagentur hat das geprüft und ist nun zu dem Ergebnis gekommen: Sie ändert ihre Meinung nicht. StreamOn verstoße in Teilaspekten gegen die Netzneutralität. Diese werden untersagt. „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. StreamOn müsse dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden müssten Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. „Das Gleichbehandlungsgebot ist ein Eckpfeiler der europäischen Regelungen zur Netzneutralität“, sagt Homann. Es habe das Internet zum Innovationsmotor gemacht. Die Vielfalt der Anwendungen und Dienste komme allen Verbrauchern zugute. Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichere nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärke auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen, erklärte Homann weiter. Sollte die Telekom die Teilaspekte bis März kommenden Jahres nicht ändern, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro.

Doch so weit wird es wahrscheinlich nicht kommen. Die Telekom hat eine andere Rechtsauffassung und wird nach einer Prüfung wahrscheinlich gegen den Bescheid klagen. Dann muss wahrscheinlich das Verwaltungsgericht in Köln entscheiden, ob dieser Zero-Rating-Versuch der Telekom gesessen hat, oder ob sie nochmal nachbessern muss.

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