Telekom Einsatz von Beamten bei Konzerntöchtern ist verfassungsgemäß

Mehr als 25 Jahre ist es her, dass die Deutsche Telekom privatisiert wurde. Bis heute beschäftigen die Bonner Beamte. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge darf der Konzern sie auch bei Tochtergesellschaften einsetzen.

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Der Telekom-Chef darf die Beamten in seinem Konzern auch bei Tochtergesellschaften einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Quelle: Reuters

Karlsruhe Die Deutsche Telekom setzt seit der Privatisierung in den 1990er-Jahren mit Recht Beamte in Tochtergesellschaften ein – das hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Technischen Fernmeldeamtsrats ab, der 2010 zu einer Telekom-Tochter in Nürnberg versetzt wurde.

Aus dem Grundgesetz ergebe sich kein Anspruch auf ein Amt unmittelbar bei einem der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost oder bei einer Bundesbehörde, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 2. Mai. (Az. 2 BvR 1137/14).

Deutsche Post, Postbank und Telekom hätten im Zuge der Postreform den Auftrag erhalten, ihre Strukturen so weiterzuentwickeln, dass es den Anforderungen des Wettbewerbs förderlich sei. Dafür sei ihnen „organisatorisch so weit wie möglich unternehmerische Freiheit einzuräumen“.

Dazu gehöre auch ein flexibler Einsatz der Beamten. Nach Ausführung der Richter werden diese durch eine Versetzung auch nicht in ihren Statusrechten berührt. Die Unternehmen hätten aber sicherzustellen, dass bei ihren Töchtern der Anspruch auf eine „amtsangemessene Beschäftigung“ sichergestellt sei.

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