Telekom Verfassungsgericht stärkt Telekom-Firmen bei Entgeltklagen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsposition von Telefonunternehmen gestärkt, die mit den von der Bundesnetzagentur festgelegten Nutzungsentgelten für ihr Netz unzufrieden sind.

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Bis zum 31. Juli 2018 muss das Telekommunikationsgesetz nachgebessert werden. Quelle: dpa

Wie das Verfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe entschied, erhalten die Telekom und andere große Telefonunternehmen künftig mehr Rechtsschutz, wenn sie höhere Entgelte für die Netznutzung fordern als ihnen die Regulierungsbehörde zugesteht.

Die großen Telekommunikationsunternehmen müssen Konkurrenten Zugang zu ihrem Netz gewähren, die hierfür fälligen Entgelte legt die Netzagentur fest. Bisher können die betroffenen Unternehmen zwar gegen aus ihrer Sicht zu niedrige Entgeltfestsetzungen klagen - im Erfolgsfall bekommen sie aber in der Regel nur in der Zukunft mehr Geld. Rückwirkende Nachzahlungen waren nur in Ausnahmefällen möglich. Diese starke rechtliche Einschränkung hatte das Bundesverfassungsgericht ursprünglich gebilligt, um mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt durchzusetzen. Neue Marktteilnehmer sollten vor hohen Nachzahlungen geschützt werden.

Die Marktsituation habe sich inzwischen jedoch verändert, entschied das Bundesverfassungsgericht jetzt. Für den eingeschränkten Rechtsschutz der Telekom-Unternehmen bestehe keine Rechtfertigung mehr. Bis zum 31. Juli 2018 muss das Telekommunikationsgesetz nachgebessert werden. Bis dahin bleibt das alte Gesetz mit den Einschränkungen aber anwendbar.

Die Entscheidung des Ersten Senats geht auf Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurück. Auch die Leipziger Richter wollten eine rückwirkende Erhöhung der Entgelte zulassen, sahen sich aber durch die bisherige Gesetzeslage gehindert.

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