Trotz Urteil von EuGH Google lehnt globales Recht auf Vergessen ab

Trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofes, das EU-Bürgern ein „Recht auf Vergessenwerden“ einräumt, will Google Einträge über Privatpersonen nicht global löschen. Auf google.com wird alles recherchierbar bleiben.

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Trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs will Google das „Recht auf Vergessenwerden“ nicht global gewährleisten. Quelle: ap

Brüssel Im Streit über ein weltweites „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet stellt sich Google gegen eine Anordnung aus Frankreich. Der Suchmaschinenbetreiber erklärte am Donnerstag, die Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL sei bei der Löschung von Suchergebnissen nicht global zuständig. Damit riskiert der US-Konzern Geldstrafen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Er hatte im Mai entschieden, dass EU-Bürger von Google verlangen können, Suchergebnisse zu löschen, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen. Dies gilt etwa, wenn die Informationen über Privatpersonen veraltet oder belanglos sind.

Google löscht allerdings Suchergebnisse nur auf europäischen Seiten wie google.de oder google.fr, während sie auf google.com weiter auftauchen. Der Konzern argumentiert, dass kein Land das Recht haben dürfe, zu bestimmen, welche Inhalte in einem anderen Land aufgerufen werden könnten. Ansonsten wäre das Internet laut Google nur so frei wie es das am wenigsten freie Land erlaube.

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