Urteil gegen Youtube Gema-Sperrung darf nicht Gema-Sperrung heißen

Youtube darf Sperrungen von Musik-Videos nicht mehr mit einem Hinweis auf die Gema versehen. Mit der Gesellschaft hat sich die Plattform noch nicht auf eine Vergütung geeinigt. Die Sperrtafeln seien eine Herabwürdigung.

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Gema-Sperrtafel bei Youtube: „Asolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien“. Quelle: dpa

München/Düsseldorf Mal schnell bei Youtube ein Video von Katy Perry schauen? Geht vielleicht nicht, wenn keine Musikrechte für Deutschland vorliegen. Ein Ärgernis für viele Nutzer. Die US-Videoplattform löste derartige Sperrungen bisher mit dem Hinweis: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

Zu Unrecht, wie das Landgericht München am Dienstag im Rechtsstreit der Gema gegen Youtube entschied. Die sogenannten Sperrtafeln seien eine illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, urteilten die Richter.

Die von der Videoplattform verwendeten Texte seien eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema“, zitiert die Verwertungsgesellschaft aus dem Urteil. Denn schließlich sei die Gema nicht Schuld an der Sperrung, sondern Youtube.

Das Unternehmen hat sich mit der Gesellschaft, die nach eigenen Angaben Urheberrechte von mehr als 68.000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt vertritt, bislang nicht auf eine Vergütung für die Nutzung von Musik auf seinen Webseiten geeinigt. Youtube erwirtschafte mit der Musik jedoch Werbeerlöse, argumentiert die Gema.

Die Entscheidung sei ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber, sagte Gema-Anwalt Harald Heker laut Mitteilung. „Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert.“

Die Verwertungsgesellschaft nannte eine Schlagzeile auf „Bild.de“ als jüngstes Beispiel angeblich falscher Berichterstattung. Die Online-Seite des Boulevard-Blattes hatte laut Gema geschrieben, dass die Gema den Live-Stream vom Unabhängigkeitsplatz Maidan in Kiew gesperrt habe. Tatsächlich habe die Google-Tochter Youtube die Übertragung aus eigener Initiative unter Verwendung der Sperrtafel unterbrochen, teilte die Gema mit. Die „Bild“ habe inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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