Vodafone gegen Telekom BGH entscheidet über Mietkostenstreit

Die Konzerne Vodafone und Telekom streiten vor dem Bundesgerichtshof um die Mietkosten für Kabelkanalanlagen. Bei der Verhandlung geht es um hohe jährliche Millionenbeträge.

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Vorm BGH heißt es Vodafone versus Telekom. Quelle: dpa

Im Streit um Mietkosten für Kabelkanalanlagen zwischen den Konzernen Vodafone und der Deutschen Telekom hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung für Dienstagnachmittag angekündigt. In der Verhandlung am Vormittag ging es um Fragen des Kartellrechts und der Gestaltung des Vertrags beim Verkauf von Kabelnetzen der Telekom an den Konkurrenten.

Die Telekom besitzt die Kabelkanäle, in denen auch die Vodafone-Breitbandleitungen verlaufen. Dafür bekommt die Telekom eine Miete von rund 100 Millionen Euro im Jahr, umgerechnet 3,41 Euro pro Meter. Die Bundesnetzagentur senkte den Betrag 2010 zunächst auf 1,44 Euro pro Meter und Jahr und dann noch einmal 2011 auf 1,08 Euro.

Vodafone zog vor Gericht, weil die Verfügungen angefochten und damit nicht bestandskräftig wurden. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt scheiterte das Unternehmen mit der Forderung nach Reduzierung und Rückzahlung. Ein Jurist des Bundeskartellamtes sagte, er sehe einen Anspruch auf Anpassung des Mietpreises. Das Kartellrecht spiele für das Mitverhältnis eine Rolle. Der Anwalt der Telekom argumentierte, Vodafone habe wegen der festgesetzten Miete einen geringeren Kaufpreis bezahlt. Der Anwalt von Vodafone hielt dagegen, die Kalkulation könne nicht für unbestimmte Zeit gelten.

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