Neustadt/Weinstraße Der Fernsehsender Sat.1 muss die von sogenannten Drittanbietern produzierten Sendungen wie etwa „Weck up“ oder „Planetopia“ auch weiterhin nicht zeigen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt bestätigte in Urteilen, die am Dienstag veröffentlicht wurden, vorläufige Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr. Schon damals hatte Sat.1 die Sendungen aus dem Programm genommen.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Sender und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK). Letztere vergibt Lizenzen für Drittsendezeiten. 2013 erhielten die Firmen „News and Pictures“ aus Mainz („Weck up“, „Planetopia“) und DCTP aus Düsseldorf die Zuschläge. Dagegen klagten später unterlegene Wettbewerber sowie Sat.1.
Das Vergabeverfahren wurde von den Richtern als fehlerhaft eingestuft und aufgehoben. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass es ein komplett neues Vergabeverfahren geben müsse. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Grundsätzlich sind Privatsender laut Rundfunkstaatsvertrag wegen des Einflusses auf die Meinungsbildung verpflichtet, Drittanbietern Sendeplätze anzubieten, sobald ihre Zuschaueranteile im Jahresdurchschnitt über zehn Prozent liegen.