Kachelmann gegen „Bild“ Gericht verringert Entschädigung auf 395.000 Euro

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Die „Bild“-Zeitung muss dem Wetterexperten Jörg Kachelmann 395.000 Euro Entschädigung bezahlen. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln eine höhere Summe festgelegt.

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Der Wetterexperte erhält 395.000 Euro. Quelle: dpa

Düsseldorf Die „Bild“-Zeitung muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann 395.000 Euro für die Berichterstattung über den Prozess gegen ihn bezahlen – viel weniger als in erster Instanz festgelegt. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am Dienstag. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln ihm 635.000 Euro zugesprochen.

Der Wettermoderator war 2011 in einem spektakulären Gerichtsprozess vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Eine Ex-Geliebte hatte ihn damals angezeigt. Die Öffentlichkeit war einigermaßen erschüttert: Der freundliche Wetterfrosch, der so liebenswert Werbung für den Trinkjogurt Actimel macht, dabei mit schnupfender Nase über das Wetter schimpft, sympathisch, und dann so eine schmutzige Geschichte?

Kachelmann gewann nicht nur den eigentlichen Vergewaltigungsprozess im Jahr 2011, sondern auch den Prozess um die Schadensersatzklage im September 2015. Das Landgericht Köln befand, Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“.

Wo das Informationsinteresse der Allgemeinheit liegen solle, war dem Gericht dagegen schleierhaft. Stattdessen schrieb es von „unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns“. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als „frauenverachtender und gewaltbereiter Mensch“ stigmatisiert.

Stigmatisierung hin oder her – Kachelmann prognostizierte sich derweil zurück ins Wettergeschäft. Er verließ zwar 2013 das Wetterprognose-Unternehmen Meteomedia, das er 1990 gegründet hatte. Doch der 57-Jährige blieb seinem Thema treu: Sein neues Unternehmen ist ein Wetterkanal im Internet, zu finden unter kachelmannwetter.com. In einem Interview mit der „Neuen Württembergischen Zeitung“ sagte er im Februar 2016 offenherzig: „Ich kann Wetter vorhersagen und das war's dann auch.“

Das Medienhaus Axel Springer ist übrigens nicht der einzige Beklagte in Sachen Schadensersatz: Kachelmann klagte außerdem gegen seine ehemalige Geliebte. Er wolle die Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro erstattet haben, die für Gutachter im Prozess angefallen waren. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab. Nun entscheidet das Oberlandesgericht, ob es der Klage stattgeben wird.

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