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Unternehmen: Kanzleramt erwägt Zugeständnisse an Pharmabranche

Die gesetzlichen Krankenkassen warnten dagegen eindringlich davor, auf die Forderungen der Pharmafirmen einzugehen. Wenn die Festbetragsregelungen wieder in Frage gestellt würden, sei das Einsparziel der Gesundheitsreform gefährdet.

HB BERLIN. Die Gesundheitsreform sieht vor, dass künftig teilweise auch patentgeschützte Medikamente Preisbindungen unterworfen werden können. Durch die neuen Festbetragsregelungen und Zwangsrabatte für die Pharmaindustrie will die Regierung pro Jahr eine Milliarde Euro für die gesetzlichen Krankenkassen einsparen.

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Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte wiederholt beklagt, Pharmafirmen würden mit Scheininnovationen den Patentschutz von Medikamenten künstlich verlängern, um so höhere Preise erzielen zu können. Der gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen hatte sich im Juni auf Basis der Regelung für die scheininnovativen Medikamente auf neue Festbetragsregelungen geeinigt, die von der Pharmabranche heftig kritisiert worden waren.

Die Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses muss vom Sozialministerium geprüft und abgesegnet werden. „Das Ministerium wird sehr ernsthaft prüfen und sicherlich auch mögliche Hinweise und Bedenken der pharmazeutischen Industrie einfließen lassen“, sagte nun Regierungssprecher Thomas Steg. Zuvor hatte schon Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) Änderungen an den Festbetragsregelungen angemahnt.

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