Kim Dotcom Megaupload-Gründer muss nicht in Untersuchungshaft

Kim Dotcom muss vorerst nicht ins Gefängnis: Staatsanwälte hatten befürchtet, dass der Unternehmer sich ins Ausland retten könnte und Untersuchungshaft gefordert. Mehr als 40 Millionen Dollar Vermögen wurden eingefroren.

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US-Staatsanwälte hatten 2012 Megaupload geschlossen und und Kim Dotcom und seine Mitarbeiter angeklagt. Quelle: ap

Wellington Der gebürtig aus Kiel stammende angeklagte Internet-Unternehmer Kim Dotcom muss zunächst nicht ins Gefängnis. Nach einer dreitägigen Anhörung vor einem Gericht im neuseeländischen Auckland urteilte der Bezirksrichter Nevin Dawson, es gebe keine Beweise dafür, dass Dotcom geheime Vermögenswerte besäße oder Fluchtgefahr bestehe. Das berichtete der australische Medienkonzern Fairfax Media.

Staatsanwälte in Neuseeland – der Wahlheimat des exzentrischen Unternehmers – und in den USA hatten gefordert, dass Dotcoms Freiheit gegen Kaution widerrufen wird. Ihnen zufolge bestehe die Möglichkeit, dass er ins Ausland fliehen könnte, nachdem er mehrere Zehnmillionen Dollar seit seiner Festnahme im Jahr 2012 verdient habe.

Er solle stattdessen in Untersuchungshaft kommen oder zumindest ein elektronisches Überwachungsgerät tragen müssen. Der gebürtige Deutsche, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, ist Gründer des Filesharing-Dienstes Megaupload. US-Staatsanwälte schlossen die Seite im Jahr 2012 und klagten Dotcom und seine Mitarbeiter an, weil sie mit dem Dienst den umfassenden illegalen Download von Musik und Filmen ermöglicht hätten.

Außerdem froren sie Vermögenswerte Dotcoms in Höhe von mehr als 40 Millionen Dollar ein und steckten ihn für gut einen Monat in Haft. Dotcom argumentiert, dass er nicht verantwortlich gemacht werden könne, wenn Leute versuchten, seine Seite für rechtswidrige Aktionen zu nutzen.

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