HB MÜNCHEN. Der Antrag sei beim Bundesgerichtshof eingereicht worden, erfuhr die Nachrichtenangentur dpa am Donnerstag aus Kirch-Kreisen. Eine Schuld Breuers sei eindeutig erwiesen. Nach der geltenden Rechtslage müsse bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nicht nur die Deutsche Bank als Organ haften, sondern auch Breuer persönlich.
Der Streit dreht sich um Aussagen Breuers über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe, die nach Einschätzung der Kirch- Seite den Zusammenbruch des Medienimperiums eingeleitet hatten. Das Oberlandesgericht (OLG) München sprach Kirch Mitte Dezember in zweiter Instanz grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von der Deutschen Bank zu. Ein Anspruch gegen Breuer selbst wurde abgewiesen. Seine Verschwiegenheitspflicht habe sich nur aus seinem Dienstvertrag mit der Deutschen Bank ergeben, hieß es in dem Urteil.