Krankenversicherung Was tun, wenn die Kasse pleite ist?

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Grafik: Abwanderung zu den Privaten

Unabhängig von der Versicherungsdauer haben alle Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag einführt oder diesen erhöht. Die Kasse muss die Kunden spätestens einen Monat vor Fälligkeit über diesen Schritt informieren. Die Kunden haben dann wenigstens einen Monat Zeit, um zu kündigen. Zwar wird die Kündigung auch in diesem Fall erst mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Doch den neuen oder erhöhten Zusatzbeitrag müssen die flüchtenden Kunden während der Wartezeit nicht zahlen.

Seit Jahresanfang gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Kunden, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, mit dem sie sich eigentlich ein bis drei Jahre an ihre Kasse binden. Über solche Tarife sichern sich die Kunden zum Beispiel Beitragserstattungen, wenn sie in einem Jahr keine Leistungen beanspruchen. Das normale Kündigungsrecht bleibt ihnen während der Laufzeit des Wahltarifs aber weiter verwehrt.

Alternative: privatversichert

Angesichts der Finanzprobleme der Krankenkassen überlegen manche der rund fünf Millionen freiwillig gesetzlich Versicherten, ob sie in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln sollten. Prinzipiell können sich alle Arbeitnehmer, die mehr als 49.500 Euro im Jahr verdienen, privat versichern. Seit dem 1. Januar reicht schon ein Jahr mit diesem Einkommen, um wechseln zu dürfen. Vor allem für jüngere Versicherte liegen die PKV-Prämien deutlich unter den Beiträgen in der GKV.

Doch Verbraucherschützer warnen davor, sich von vermeintlichen Ersparnissen blenden zu lassen. Oft stiegen die PKV-Prämien „für Ältere bis zur Unbezahlbarkeit an“, sagt Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten. Außerdem hätten die privaten Kranken-versicherer selbst Finanzierungsprobleme. Sollten privat Versicherte ihren Schritt später bereuen, ist es zu spät: Ein Wechsel zurück in die GKV ist in den meisten Fällen nicht möglich.

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