
MAINZ. Die Höhe von Lieferantenkrediten zwischen Geschäftspartnern entsprechen fast immer kurzfristigen Betriebsmittelkrediten von Banken. Dennoch gibt es einen Unterschied: Banken besichern ihre kurzfristigen Kredite vollständig, während etwa die Hälfte aller Waren-Kreditgeber ihren Schuldnern weitgehend ungeprüft und mit einfachem Eigentumsvorbehalt einen Blankokredit gewährt.
In der Finanz- und Wirtschaftskrise führt dies nun zu einem deutlichen Anstieg der Folgeinsolvenzen von Gläubigern. Denn Unternehmen, die über Kreditversicherungen verfügen, sehen sich in der aktuellen Krise immer öfter mit bonitätsschwachen Abnehmern konfrontiert. Die Kreditversicherer reagieren darauf mit schlechteren Fundamentaldaten bei der Finanzanalyse. Der paradoxe Regenschirm-Verleiher macht die Runde: Bei Sonnenschein den Regenschutz borgen, bei Regen denselben aber zurückfordern.
Zeichnungsvolumen sinkt
Das Ausmaß des von Kreditversicherern reduzierten Zeichnungsvolumens ist heute rund 2,5 Prozent niedriger als Ende 2007. Allein durch die parallel wirkende vorsichtige Kreditvergabepraxis der Banken, die die Käufer zu Zahlungszielausweitungen zwangen, potenzieren sich die Liquiditätsprobleme.
Da sich diese doppelt wirkende Kreditklemme unmittelbar negativ auf die gesamtwirtschaftlichen Umsatzentwicklung auswirkt, strich das Bundeswirtschaftsministerium die Soffin-Mittel. Noch vor der Bundestagswahl 2009 wurde daher eine schnelle Ergänzung um des während der Krise reduzierten Gesamtvolumens von rund 7,5 Mrd. Euro zugesagt.
Soffin-Kapital als Deckung
Da aber die Implementierung einer eigenen staatlichen Infrastruktur unmöglich war, entschied man sich, die Soffin-Gelder als Ergänzungsdeckung für bereits existierende Kreditversicherungspolicen zu verwenden. Die Programme wurden kurz vor Jahresende 2009 deutschlandweit etabliert. Die Top-up-Kreditversicherung kann noch bis Ende 2010 von allen Unternehmen, die ein laufendes Kreditversicherungsprogramm zur Stützung des Debitorenmanagements implementiert haben, eingesetzt werden. Die Prämie auf die jeweilige beanspruchte Zusatzdeckung liegt bei 2,88 Prozent p.a. Zusätzlich fallen Fixkosten von 45 Euro pro Antrag an. Außerdem ist die Summe aller kumulierten Ergänzungsleistungen auf 2,5 Mio. Euro pro Vertragsunternehmen limitiert, um zu verhindern, dass einzelne Großkonzerne frühzeitig die Mittel ausschöpfen. Das maximale Zahlungsziel darf zwölf Monate nicht überschreiten. Da die Preisfestsetzung starr ist, hält sich die Nachfrage entgegen der ursprünglichen unternehmensseitigen Forderungen in engen Grenzen.
Joachim Neusser ist Geschäftsführer der ProCreda GmbH.













