Linde-Chefaufseher Keine Ermittlungen gegen Reitzle

Die Staatsanwaltschaft München wird kein Ermittlungsverfahren wegen Insiderhandels gegen Wolfgang Reitzle einleiten. Der Chefaufseher von Linde kann sich nun auf die anstehende Hauptversammlung konzentrieren.

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Der Aufsichtsratschef von Linde muss kein Verfahren wegen des Verdachts des Insiderhandels mehr befürchten. Quelle: dpa

München Die Hauptversammlung von Linde am kommenden Mittwoch wird für Aufsichtsratschef Wolfgang Reitzle kein leichter Gang. Eigentlich wollte er dort mit Glanz und Gloria den Fusionsvertrag mit dem US-Konkurrenten Praxair vorstellen. Doch die Verhandlungen verzögern sich, und die Arbeitnehmer laufen Sturm gegen das 60-Milliarden-Euro-Projekt. Aktionärsschützer werden auf der Hauptversammlung zudem scharf kritisieren, dass die Anleger über die Fusion nicht abstimmen dürfen.

Doch an anderer Front gibt es nun Entwarnung für Reitzle. Die Staatsanwaltschaft München wird kein Ermittlungsverfahren wegen Insiderhandels gegen ihn einleiten. Die Prüfung eines Sachstandsberichts der Bafin sei beendet, sagte Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl dem Handelsblatt. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werde abgesehen. Es hätten sich keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Aktienerwerb irgendeine strafrechtliche Relevanz habe.

Reitzle hatte nach seiner Rückkehr zu Linde für knapp 500.000 Euro Linde-Aktien gekauft – als Bekenntnis zum Unternehmen, wie Linde betont. Etwa zwei Monate nach dem Vollzug des Aktienkaufs, eingeleitet hatte ihn Reitzle dem Vernehmen nach schon etwas früher, wurden die Fusionsgespräche mit Praxair bekannt. Die Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Schluss, dass bei dem Kauf alles sauber zuging. Vor einigen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft bereits verkündet, vorerst kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Sie wollte den Sachstandsbericht der Bafin aber noch weiter prüfen.

Auf der Hauptversammlung werden sich viele Kritiker zu Wort melden. „Wir sind überzeugt, dass der Fusionsvertrag der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf“, sagte Daniela Bergdolt, Geschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, dem Handelsblatt. Wenn das Business Combination Agreement erst nach dem Aktionärstreffen unterzeichnet werde, müsse man eben eine Sonder-Hauptversammlung abhalten.

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