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Managergehälter: "Wut über Vergütung der Manager"

von Andreas Wildhagen

Die Koalition sorgt dafür, dass der Staat künftig in die Vorstandsgehälter eingreift. Ein Vortrag auf einer Tagung der Zeitschrift "Der Aufsichtsrat" in Düsseldorf erläuterte die Beschränkungen im Detail - und zeigte, wo die Tücken liegen.

Bundesrat winkt größtes Quelle: dpa
Bundesrat winkt größtes Konjunkturpaket der bundesdeutschen Geschichte durch Quelle: dpa

Die Teilnehmerliste war lang. Unter den Zuhörern war auch die Vorsitzende Richterin am Düsseldorfer Landgericht, Brigitte Koppenhöfer, die vor zwei Jahren über Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Mannesmann-Verfahren zu Gericht saß, weil der als Mannesmann-Aufsichsratsmitglied nach der Übernahme durch Vodafone Boni von ehemaligen Mannesmann-Managern von über 50 Millionen Euro abzeichnete.

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Nun hielt Ulrich Seibert, Ministereralrat im Bundesjustizministerum, im Düsseldorfer Maritim-Hotel in einer Veranstaltungsreihe der Zeitschrift "Der Aufsichtsrats", die im Fachverlag der Handelsblatt-Gruppe erscheint, einen Vortrag zur Entstehung des neuen Gesetzes zur Beschränkung der Managervergütung. Dieses Gesetz wurde gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es hat einen Sturm der Entrüstung bei Managern und auch 15 Aufsichtsratschefs von deutschen Konzernen ausgelöst. Auch die Regierungskommission Corporte Governance Kodex, die sogenannte Kodex-Kommission, hat sich gegen die Verschärfung gewandt. Genutzt hat es nichts. Im Gegenteil: Das nun verabschiedete Gesetz beweist nur, dass die Führungselite der deutschen Wirtschaft keinen Einfluss mehr hat auf die Regierungskoalition. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

"Die Wut vieler Menschen war groß"

Ministerialrat Professor Ulrich Seibert, der federführend war bei der Formulierung der verschärften Paragraphen des Aktiengesetzes, formulierte es in seinem Vortrag vor 50 Verbands- und Unternehmensjuristen im Raum Peking des Maritim-Flughafenhotels so: "Die Abgeordneten des Bundestages standen unter einem ungeheuren Druck der Basis. Es werden empörte Briefe geschrieben, die Wut vieler Menschen in den Wahlkreisen ist groß. Das ließ die Abgeordneten nicht unbeeindruckt."

Also musste ein "Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen" her, wie es offiziell heißt und Anfang Juli in Kraft tritt. Die Gehälter sollen an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens orientiert werden. In Zukunft ist auch der gesamte Aufsichtsrat für die Vorstandsvergütungen verantwortlich, der Personalausschuss soll nur noch die Voreintscheidungen treffen. Außerdem kann künftig die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems beschließen. Auch soll der Wechsel von Vorständen in den Aufsichtsrat eines Unternehmens nur noch möglich sein, wenn Aktionäre, die 25 Prozent der Aktien halten, die Berufung wünschen.

Das ermöglicht Familienunternehmern in kleinen Aktiengesellschaften den Wechsel in den Aufsichtrat. Den Vorständen jedoch, die über große Publikumsgesellschaften herrschen, wird es sehr schwer sein, 25 Prozent der Investoren davon zu überzeugen, dass ihr nahtloser Wechsel in das oberste Kontrollgremium unumstößlich ist. Ausnahme ist ThyssenKrupp. Hier kann die Krupp-Stiftung, die knapp über 25 Prozent am Aktienkapital hält, jeden Wechsel problemlos abnicken. ThyssenKrupp wird wie ein Familienunternehmen geführt.

23 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 22.06.2009, 00:55 UhrAnonymer Benutzer: Watz

    @NeverComeback
    Wie Ninel schon bemerkte gibt es einige Länder die anständige Steuern haben und Unternehmer auch anständig behandeln. Da braucht man gar nicht so weit weg ziehen:)

    im übrigen sagt ein Steuersatz noch gar nichts darüber wieviel man wirklich zahlt. Das bewirkt die sog. bemessungsgrundlage sowie die Progression. Und die beiden sind in Deutschland ebenso grotten schlecht.
    Nur mal so zum Nachdenken. ich komme ja zum Glück auf der Welt beruflich etwas rum und bemühe mich über den Tellerrand zu gucken. in Russland - weil das von Ninel wg. Vorstandsgehälter auch angesprochen wurde - läuft das so ab dass dort neben den offiziellen Gehalt ein sog. schwarzes Gehalt bezahlt wird. Das bekommt man (fast jeder) cash auf die Hand und macht schon mal die Hälfte aus. Dem Staat ist das dort natürlich bewusst und ist nicht wirklich etwas kriminelles. Oder gucken wir mal zu unserem "Vorbild" USA. Da gibt es bundesstaaten die machen keine betriebsprüfung bis zu einem Umsatz von ca. 700tsd.$. Kenne da Firmen die haben keine buchführung und noch nie gemacht. Die Steuer ist eine Pauschale von ein paar hundert $ und gut ist. Ob das jetzt fair ist oder nicht lasse ich mal dahingestellt aber man muss sich mal vorstellen wie ein deutscher betriebsprüfer darauf reagieren würde:) Allerdings bei börsennotierten Unternehmen sind die Amerikaner scharfe Hunde wie die Deutschen.

  • 21.06.2009, 19:16 UhrAnonymer Benutzer: Mäckie Messer

    ...und warum redet keiner über die immensen Gehälter z.b.der Fußballer,die letztlich nur "just fore fun" für das Publikum spielen?
    ....Na klar!!!!Weil da Arbeitspläzte dranhängen!!Das ist doch schizophren!

  • 21.06.2009, 17:44 UhrAnonymer Benutzer: Ja, Ja...

    ... in der hierachie verdient "der nächste" immer
    w e n i g e r als "der vordere".

    wenn man den ERSTEN schlecht bezahlt hat das auswirkungen bis hinunter zum berufseinsteiger
    direkt nach dem studium.

    wer hat sich denn das ausgedacht ???

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