
„Kaufe ich meine Cola-Dosen bei Real“, berichtet ein Kioskbetreiber, „verlangt die SB-Warenhauskette dafür 25 Cent Pfand. Für das Leergut erhalte ich aber bei der Konzernschwester Metro Cash & Carry 29 Cent.“ Grund für die wundersame Geldvermehrung ist ein Systemfehler, den die Deutsche Pfandsystem-Gesellschaft (DPG) mit voller Absicht in die Rücknahmekette eingebaut hat. Die vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) getragene Monopolorganisation hat nämlich folgende Regel angeordnet: Zwischen Abfüllern, Groß- und Einzelhändlern wird für Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand von 25 Cent fällig – plus Mehrwertsteuer. Ihren Endkunden dürfen Supermärkte, Kioske und Tankstellen aber nur 25 Cent inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung stellen – und damit vier Cent weniger. Leidtragende sind – neben dem Metro-Konzern – vor allem die Tankstellen. Denn sie verkaufen in der Regel deutlich mehr Dosen, als sie in Form von Leergut zurückbekommen. „Uns fehlen monatlich fast 1000 Einwegverpackungen“, sagt Bernd Nehring, Tankstellenbetreiber in Salzgitter. Von seinem Großhändler hat er sie mit einer Brutto-Pfandgebühr von 29 Cent erworben, aber nur für 25 Cent an die Endkunden weitergereicht. „Erhalte ich das Leergut nicht zurück, bleibe ich auf dem Differenzbetrag sitzen“, klagt Nehring. Der Lapsus bringt die Verantwortlichen in Erklärungsnot. „Wir haben lange über die Mehrwertsteuerproblematik diskutiert“, beteuert HDE-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr auf Anfrage. Am Ende habe man sich für die aktuelle Lösung entschieden, weil damit die Probleme am geringsten seien. Wem andernfalls ein für alle Handelsstufen einheitliches Pfand geschadet hätte, sagte er nicht. Dazu könne nur die DPG selbst Auskunft geben. Doch deren Geschäftsführer Verena Böttcher und Bernd-Ulrich Sieberger verweigern dazu jede Aussage. Von solchen Schwierigkeiten weiß der Großhändler Lekkerland jedenfalls nichts zu berichten. Der Kiosklieferant hatte bis April für alle Handelsstufen 25 Cent inklusive Mehrwertsteuer berechnet, sein „P-System“ dann aber der einheitlichen DPG-Lösung unterstellt. „Die Verrechnung lief reibungslos“, berichtet eine Sprecherin. Auch der Gesetzgeber fordert die Einweg-Vertreiber in der Verpackungsverordnung lediglich dazu auf, ein Pfand „von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer“ zu erheben. Weshalb die DPG das Pfand für Vorlieferanten auf 29 Cent erhöht, bleibt ihr Geheimnis. Man habe wohl nur eine seit langem praktizierte Regelung bei der Mehrweg-Rücknahme auf die Einweggebinde übertragen, vermutet Michael Scherer von der Brauerei-Arbeitsgemeinschaft Marke und Verpackung (AMV). Dass das Pfand bei Dosen dreimal so hoch sei und damit zu größeren Abrechnungsdifferenzen führe, sei offenbar in Kauf genommen worden. Wirklich Sinn ergebe das System aber nicht. Die Ungereimtheiten sind nicht die erste Panne, mit der die DPG den Handel trifft. Schon vor dem Start des Rücknahmesystems musste sie einräumen, dass es vorerst keine wirksamen Sicherheitskontrollen an den Automaten geben wird. Ihr Echtheitsmerkmal für Pfandgebinde hatte Lidl mit einfachen Mitteln geknackt. Bis Oktober können Betrüger mit pfandfreien ausländischen Dosen vom deutschen Handel Geld kassieren, wenn sie den Strichcode mit nachgedruckten Etiketten überkleben.













