Umsatzsteuerlich betrachtet, ist das Überraschungsei von Ferrero ein Zwitter. Zum Teil besteht es aus Schokolade, die dem Siebenprozent-Steuersatz für Lebensmittel unterlieg. Drin ist aber Spielzeug, für das der volle Mehrwertsteuersatz von künftig 19 Prozent gilt. Das Bundesfinanzministerium entschied: Das komplette Überraschungsei ist ein Sieben-Prozenter, weil die Schokolade das Spielzeug umhüllt. Eigentlich sollte die sieben Din-A-4-Seiten umfassende Anlage 2 zu Paragraf 12 des Umsatzsteuergesetzes klären, welche Produkte und Dienstleistungen vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren, der zum 1. Januar 2007 unverändert bleibt. Anlage 2 listet immerhin einige Hundert Produkte und Produktgruppen auf, etwa „Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb“, oder „Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte“. Doch die Liste beseitigt längst nicht alle Unklarheiten. Allein 2006 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium zwei Dutzend Mitteilungen dazu, am 5. August etwa zum „Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren“ – ein Klacks von Erlass, weil bloß zwei Seiten lang. Von anderem Kaliber war etwa die 140 Seiten lange Mitteilung vom 5. August 2004. Der Sieben-Prozent-Steuer unterliegen seitdem auch „Apparate für Klumpfüße“, deren Aussehen sich „deutlich von gewöhnlichen Schuhen unterscheiden“. Steuerbegünstigt sind auch Maultiere und Maulesel, „nicht jedoch Hausesel und alle anderen Esel“. Realsatire Pur. Aber damit nicht genug. Ergänzt werden die 140 Seiten – Erläuterung einer Erläuterung der Erläuterung eines Gesetzes – wiederum von einem Dreiseiter zum Steuersatz für Silbermünzen. Drei Seiten umfasst auch der „Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA)“, den Unternehmen bei den Oberfinanzdirektionen Cottbus, Koblenz, Hamburg, Köln und Nürnberg stellen dürfen. Die Beamten dort wälzen Gesetze und Kinderbücher. Denn wenn bei denen „mehr als die Hälfte der Seiten (einschließlich Umschlag) ganz oder teilweise zum Ausschneiden bestimmt sind“ unterliegen sie als Spielzeug dem Höchststeuersatz. Besonders schwierig sind Dual-use-Produkte. Ein Karpfen zum Essen: sieben Prozent, derselbe Fisch für den Gartenteich: 19 Prozent. Ein Hamburger im Restaurant: 19 Prozent, die Brötchen-Bulette für unterwegs: sieben Prozent. Für Weihnachtsbäume gilt der Sieben-Prozent-Satz, „soweit sie zur Wiedereinpflanzung nicht geeignet sind“. Und damit die Grünzeughändler die Beamten nicht aufs Kreuz legen: „Trockenmoos wird durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos.“ Der Niedrigsatz soll Einkommensschwache entlasten. Aber was ist sozial? Tierfutter: sieben Prozent, Babywindeln: 19 Prozent. Tierarznei: sieben Prozent, Medizin für Menschen: 19 Prozent. Bücher: sieben Prozent, elektronische Medien: 19 Prozent. Mineralwasser? 19 Prozent! Denn der „Grundbedarf an Flüssigkeit kann mit dem ermäßigt besteuerten Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken gedeckt werden“. Aha. Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter sieht Irland als „familienfreundliches Steuerparadies“, weil da für Kinderkleidung der Mehrwertsteuersatz null gilt. Aber Mehrwertsteuer-Paradoxa gedeihen auch im Ausland. Denn manche Länder haben drei, Luxemburg und Irland vier unterschiedliche Steuersätze. Neun EU-Länder kennen Niedrigsteuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen wie Haarschnitte, Renovierungen, Fahrradreparaturen und häusliche Pflege. Reduzierte Steuersätze von teilweise drei Prozent gibt es etwa für Müllabfuhr, Fernsehgebühren, Restaurant-Essen und Platzmieten in Sportanlagen. Und überall gute Gründe dafür.
Mehrwertsteuersätze: Realsatire pur
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