100 Prozent Grupp

Zwei-Klassen-Gesellschaft im Betrieb

Ein Recht der Mitarbeiter, von Teil- auf Vollzeit gehen zu dürfen, würde die Mitarbeiter in eine privilegierte Stamm- und eine Randbelegschaft spalten, deren Lage noch unsicherer und noch prekärer wäre als zurzeit. Das kann sicher niemand wollen.

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Unternehmer müssen schon jetzt höchste Flexibilität beweisen, um Mitarbeiter nach Mutterschutz oder Elternzeit den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Mitarbeiterin prinzipiell ein Recht einzuräumen von Teil- auf Vollzeit zu geben, hält Trigema-Chef Wolfgang Grupp für realitätsfern. Quelle: dpa

In den Koalitionsverhandlungen gibt es Bestrebungen, die Rechte der Arbeitnehmer bei der Wahl der Arbeitszeit zu stärken. Konkret sollen Arbeitgeber gezwungen werden, Teilzeitkräfte in Vollzeit zu beschäftigen, wenn diese das wünschen. Wer das fordert, verkennt die Realität und benachteiligt diejenigen Beschäftigen, die den fest angestellten Kollegen schon jetzt deren Flexibilität ermöglichen: etwa beim Mutterschutz, bei der Elternzeit oder bei der Teilzeit, zum Beispiel um Kinder oder Angehörige zu betreuen.

Für den Arbeitgeber ist es schon jetzt nicht selten ein Problem, dass Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen erst vier Wochen vor dem Ende der Elternzeit erklären müssen, ob sie ihre Stelle wieder antreten wollen. Hier plädiere ich dafür, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sich mindestens ein halbes Jahr vorher erklären muss, damit die dafür befristeten Ersatzkräfte auch eine gewisse Planungssicherheit haben.

Dies würde auch den Mitarbeitern helfen, die für diese Zeit befristet als Ersatz eingestellt wurden. Sie möchten schließlich möglichst früh wissen, wie es weiter geht. Denn seien wir ehrlich: Solche Ersatzkräfte fühlen sich vielfach als zweite Wahl, weil sie als Verfügungsmasse derer herhalten müssen, die sich im letzten Augenblick nach Lust und Laune entscheiden, ob und in welchem Umfang sie weiter machen wollen.

Jede Planbarkeit wäre zerstört

Zu dieser Ehrlichkeit gehört auch zu sagen, dass es schon ein Entgegenkommen und einen Aufwand für den Arbeitgeber bedeutet, dem Mitarbeiter in Elternzeit den Arbeitsplatz zu erhalten. Hinzukommt, dass viele Arbeitgeber es ihren Mitarbeitern nach der Elternzeit auch noch ermöglichen, auf Teilzeit zu gehen. Das macht heutzutage jeder vernünftige Arbeitgeber, um einen guten, verdienstvollen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zu halten. Schließlich räumt das Gesetz einem Mitarbeiter ein solches Recht ja schon jetzt ein, soweit dem betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Käme nun ein Recht dazu, dass ein Mitarbeiter auf Wunsch von der Teilzeit irgendwann einfach wieder in Vollzeit gehen kann, würde das jede Planbarkeit im Betrieb zerstören. Das sähe im Fall einer schwangeren Mitarbeiterin so aus: Erst muss der Unternehmer jemanden als Ersatz für die sechs Wochen vor der Entbindung und die acht Wochen danach finden. Erst vier Wochen vor dem Ende dieses Zeitraums erfährt der Unternehmer dann, ob die Mutter oder der Vater ihm weiterhin zur Verfügung stehen.

Wenn nicht, muss der Unternehmer weiter für bis zu knapp drei Jahre einen Ersatz finden. Kehrt der Beschäftigte zurück, muss der Unternehmer ihm schon heute oft eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, das heißt, auch für diesen Arbeitsausfall muss er Ersatz suchen. Dann soll dieser Mitarbeiter oder diese Mitarbeiterin, wie es in den Koalitionsverhandlungen diskutiert wird,  nun auch noch wieder nach eigenem Gusto auf Vollzeit gehen können.

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