Kampf gegen Korruption Diese Fehler machen Mittelständler

Compliance-Systeme sollen Betrug und Korruption verhindern. Doch viele Mittelständler halten sie für unnötig. Fünf typische Fehler.

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Quelle: Getty Images

Ein Mittelständler entdeckt, dass ein Manager in Belgien sein Luxusauto und seine Putzfrau auf Firmenkosten finanziert. Ein Fotograf beschenkt einen Schulleiter und gerät dadurch ins Visier der Staatsanwaltschaft. Ein Hersteller von Feuerwehrwagen beteiligt sich an einem Kartell – und geht an der Strafe zugrunde.

Solche Geschichten passen nicht zum sauberen Ruf des deutschen Mittelstands. Mit Betrugsskandalen oder Korruptionsaffären machten vor allem Großkonzerne wie VW und Siemens Schlagzeilen. Das Thema Compliance, also das Hinwirken darauf, dass Unternehmen rechtmäßig und regeltreu wirtschaften, scheint eher eines für Konzerne. Im Mittelstand hingegen herrscht das Bild des ehrbaren Kaufmanns. Und der spürt nun mal keinen Verdachtsfällen nach, klärt weder Verbrechen auf, noch kontrolliert oder sanktioniert er seine Mitarbeiter.

„Der Mittelstand unterschätzt Compliance-Risiken“, warnt Günter Degitz, Experte der Unternehmensberatung AlixPartners. Viele mittelständische Unternehmer sähen nur wenig Nutzen darin, Regeln zum rechtmäßigen Verhalten aufzustellen und durchzusetzen. Auch die mit dem Aufbau von Compliance-Systemen verbundenen Kosten schreckten sie ab. Stattdessen vertrauen sie auf die Integrität der eigenen Mitarbeiter oder schlicht auf das mangelnde Interesse der Behörden.

Ein Fehler – auch Mittelständlern drohen hohe Strafen, wenn sie Regeln verletzen. Das Bundeskartellamt etwa geht hart gegen Preisabsprachen vor. Bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes müssen Unternehmen bei Verstößen als Bußgeld zahlen. Allein 2015 hat das Bundeskartellamt 208 Millionen Euro Strafgelder gegen 45 Unternehmen verhängt.

Das Amt verfolgt auch anonyme Tipps. „Hinweise auf Kartellverstöße“, erbittet die Behörde in großen Buchstaben schon auf der Startseite ihrer Homepage. Verärgerte Geschäftspartner und beleidigte Angestellte können hier minutenschnell auf Vergehen eines Unternehmens hinweisen. Eine Kronzeugenregelung sorgt für zusätzlichen Druck. Ein Unternehmen, das eine Preisabsprache zuerst zugibt und aufklärt, muss keine Strafe zahlen. Kronzeugen müssen, um straffrei zu bleiben, auch Vergehen in Unternehmensbereichen aufdecken, die von aktuellen Ermittlungen nicht betroffen sind. Das kann auch Kunden und Lieferanten mit in den Strudel ziehen.

Rekordstrafen: Durch das Bundeskartellamt verhängte Bußgelder. (zum Vergrößern bitte anklicken)

Wer erwischt wird, den trifft es gleich doppelt: Zu der Strafe kommen oft noch Forderungen der Kunden. So zahlten die Schuldigen im Zuckerkartell – Nordzucker, Südzucker und Pfeifer & Langen – 280 Millionen Euro Strafe und müssen sich nun noch mit 35 Lebensmittelherstellern vor Gericht um Schadensersatz streiten.

Entschlossen gegen illegales Verhalten

Auch viele Staatsanwälte gehen entschlossen gegen illegales Verhalten vor. Wenn sie ein Unternehmen im Visier haben, müssen auch dessen Kunden, Lieferanten und Konkurrenten fürchten. „Da reicht eine merkwürdige Rechnung, die bei einem Kunden gefunden wird. Und schon steht die Polizei in voller Montur und voll bewaffnet vor der Tür“, sagt Christoph Hauschka, Jurist und Gründer des Netzwerks Compliance.

Wenn ein Skandal auffliegt, sind die Folgen oft unkontrollierbar: Kunden springen ab, Mitarbeiter sind verunsichert, langwierige Prozesse sind teuer und lähmend. Die Situation kann schnell existenzbedrohend werden. Doch selbst diese dramatischen Perspektiven schützen Mittelständler nicht vor fünf typischen Denkfehlern.

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