Kunststoff-Spezialist Streit mit Großaktionär bei Balda dauert an

Weniger ist für Baldas Großaktionär Thomas van Aubel offenbar mehr – auch im Aufsichtsrat: Statt einer Erweiterung des Gremiums zuzustimmen, will seine Gesellschaft lieber die Abwahl der bisherigen Aufseher erwirken.

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Balda AG in Bad Oeynhausen: Weiter Streit mit dem Großaktionär. Quelle: dpa

Düsseldorf Beim Kunststoffteile-Hersteller Balda dauert der Machtkampf mit Großaktionär Thomas van Aubel an. Van Aubels Gesellschaft Elector schmetterte am Donnerstag einen Vorschlag Baldas ab, den Aufsichtsrat zu erweitern, um „eine angemessene Repräsentanz der wesentlichen Aktionärsgruppen“ zu ermöglichen. Elector dringt vielmehr weiter darauf, dass eine außerordentliche Hauptversammlung über eine Abwahl der amtierenden Aufsichtsräte entscheidet.

Van Aubel mit seiner Elector GmbH ist mit einem Anteil von knapp 29,9 Prozent größter Aktionär der Balda. Daneben sind drei US-Finanzinvestoren mit Anteilen zwischen knapp drei und 6,7 Prozent beteiligt - die TPG Opportunities, Indaba Capital Fund und Point Lobos Capital. Auch aus ihren Reihen könnten Ansprüche auf einen Aufsichtsratsposten erhoben werden.

Van Aubel wirft dem Balda-Kontrollgremium Inkompetenz vor und will dessen Neubesetzung durchboxen. Hierzu hat er die Anteilseigner zu einer außerordentlichen Hauptversammlung Anfang September eingeladen. Bei einer Präsenz von unter 60 Prozent hätte er mit seinem knapp 30-Prozent-Anteil gute Chancen, sein Vorhaben durchzusetzen. Unter anderem will er selber in das dreiköpfige Gremium einziehen. Als weitere Kandidaten sind Manager Oliver Oechsle und Anwältin Frauke Vogler vorgesehen. Vogler war wie van Aubel im Aufsichtsrat des ehemals insolventen Solarkonzerns Q-Cells, der inzwischen von der südkoreanischen Hanwha übernommen wurde.

Das Balda-Management hatte sich zu einer Erweiterung des Aufsichtsrats von derzeit drei auf sechs Mitglieder bereit erklärt. Darüber solle die Hauptversammlung entscheiden. Elektor erköärte indes, ein sechsköpfiger Aufsichtsrat sei für ein Unternehmen mit weniger als 100 Millionen Euro Jahresumsatz „überdimensioniert“.

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