Düsseldorf Im Machtkampf um die Besetzung des Balda -Aufsichtsrates hat der Großaktionär Thomas van Aubel mit seiner Elector GmbH einen weiteren Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Beschwerde des Balda-Managements gegen die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung als unbegründet zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Elector-Geschäftsführer van Aubel sagte dazu: „Mit seinen aussichtlosen Versuchen, die Hauptversammlung zu verhindern, hat Balda-Alleinvorstand Dominik Müser seine Neutralitätspflicht verletzt und die Aktionärsdemokratie behindert.“ Wegen der Gerichtskosten, die Balda übernehmen müsse, werde der neue Aufsichtsrat daher prüfen, ob Schadenersatzansprüche geltend zu machen sind.
Zuvor hatte schon das Amtsgericht Bad Oeynhausen die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für den 18. Juli in Berlin durch Elector bestätigt. Auf der Tagesordnung steht dabei die Ablösung des amtierenden dreiköpfigen Kontrollgremiums. Da Balda seinen Hauptsitz in Bad Oeynhausen hat, könnte die Präsenz bei dem Aktionärstreffen in der Hauptstadt niedrig ausfallen – und van Aubel mit seinen knapp 30 Prozent womöglich eine Mehrheit bescheren. Unter anderem will van Aubel selbst in das Kontrollgremium einziehen.