Mittelstand Wie der Firmenverkauf auch in einer Notlage gelingt

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Der schreckliche Tag danach

Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Ende? Unternehmer, meist geprägt von Schaffenskraft, Durchhaltevermögen und der großen Angst vor Kontrollverlust, zählen selten zu solchen Menschen. Mit wachsendem Alter verschärfen gelegentlicher Starrsinn und die Angst vor dem Tod das Problem noch. Der Gang zum Notar wird aufgeschoben. Fehlt nach dem Ableben das rechtlich abgesicherte Testament, ist Chaos programmiert.

Der Fachverband der Führungskräfte der Druckindustrie listet zur Mahnung an alle Unternehmer die Gefahren auf, die den Vorsorge-Verweigerern drohen. Ein Auszug:

  • Den Erben fehlen private und geschäftliche Vollmachten, um unternehmerisch entscheiden zu können, ebenso wichtige Adressen, Passwörter und Schlüssel.
  • Keiner weiß, wo das Testament liegt, oder es finden sich mehrere Fassungen.
  • Der zur Überraschung der Familie angeordnete Testamentsvollstrecker erweist sich als überfordert.
  • Minderjährigen Erben wächst plötzlich eine Verantwortung zu, der sie nicht gewachsen sein können. Dadurch kann ein gefährliches Vakuum entstehen, wer künftig entscheidet – es sind nicht automatisch die Eltern.
  • Der Verstorbene hat per Testament eine Erbengemeinschaft erschaffen, die unternehmerisch handlungsunfähig ist.
  • Das Erbe enthält eine Auslandsbeteiligung, für die das deutsche Recht nicht gilt – was schon innerhalb der Europäischen Union zutrifft und Erben ohne spezielle Rechtskenntnisse überfordert.

Jeder Erblasser mache sich klar: Dem trauernden und womöglich paralysierten Nachfahren bleiben per Gesetz ab Kenntnis der Erbschaft exakt sechs Wochen, um das gesamte private und unternehmerische Erbe zu orten, zu bewerten, mit Schulden zu verrechnen und sich dann zu entscheiden, ob er das Erbe annimmt oder ablehnt.

Sechs Wochen sind ein Witz.

Denn die Antwort hier lautet: Es gibt nur ganz oder gar nicht. Wer das Erbe annimmt, muss zugleich für alle Verpflichtungen des Verstorbenen aufkommen – bis zum letzten Cent und egal, ob dem Erben die Lasten beim Antritt des Erbes bekannt waren. Nur selten akzeptieren Gerichte die Ausnahme: Es taucht ein enormes schwarzes Loch in der Bilanz auf, von dem der Erbe beim besten Willen zum Zeitpunkt des angenommenen Erbes nichts ahnen konnte. Dann kann er sein Erbe nachträglich ausschlagen, verliert aber auch alle Vermögenswerte.

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Ein Ladekabel für ein Elektroauto der Firma Mennekes Quelle: dpa

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Erbrechtsspezialist Thomas Makowka rät den Betroffenen trotz der knappen Zeit zur Ruhe, egal, wie viel Druck Berater oder Testamentsvollstrecker ausüben: „Nichts ist so wichtig, als dass man als Erbe nicht noch zwei oder drei Nächte darüber schlafen oder sich beraten lassen könnte.“

  • Worauf müssen Erben in den ersten Tagen nach dem Todesfall achten?
  • Der Notar Wolfgang Baumann über den Einfluss der Familiengerichte, wenn Minderjährige am Erbe beteiligt sind
  • Der Jurist Thomas Makowka über die schwierige Wahl des richtigen Testamentsvollstreckers
  • Anwälte, Banken, Unternehmensberater, Steuerberater – welche Berater sind nötig und welche Eigeninteressen haben sie?
  • Unterlagen, Vertrauenspersonen, geheime Konten, Gesellschafterkonflikte, Kinder aus verschiedenen Ehen oder der echte Unternehmenswert: die Checkliste vor dem Ernstfall mit 17 Fragen, die späteren Ärger vermeiden helfen
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