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Regionale Investitionszuschüsse: Direkt zur Förderbank

von Von Anke Brillen Quelle: Handelsblatt Online

Die Beantragung von regionalen Investitionszuschüssen wird schwieriger: Während früher die Hausbanken für das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm zuständig waren, müssen sich Unternehmen heute an ihre Landesförderbank wenden. Als letztes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr das Verfahren umgestellt.

FRANKFURT. Die Steuerberaterin und Beraterin für Existenzgründungen Martina Habel aus Bielefeld hat alles genau durchgerechnet - und doch fehlt eine entscheidende Zahl. Es geht um die Höhe der Investitionszuschüsse mit denen ihr Mandat rechnen kann. Früher genügte ein Anruf bei den Hausbanken, um für ihre Mandanten die Berechnungen für Investitionszuschüsse aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) in Erfahrung zu bringen. "Bei der Liquiditätsberatung kalkulieren wir auch solche Zuschüsse mit ein. Da wir aber keine Finanzdienstleister sind, holen wir uns Fachleute von der Kreditvergabe mit ins Boot", sagt Habel.

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Das dürfte in Zukunft bei der Beantragung von Investitionszuschüssen schwieriger werden. Denn in Nordrhein-Westfalen wurde 2007 das beim RWP bisher übliche privat-rechtliche Hausbankverfahren durch das öffentlich-rechtliche Verwaltungsverfahren abgelöst. Die NRW.Bank hat damit nun für verlorene Zuschüsse im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms für strukturschwache Gebiete die Funktion der Bewilligungsbehörde; sie nimmt die durch europäisches Recht vorgeschriebene Prüfung der Förderungswürdigkeit vor. Unternehmer in NRW können also Anträge im Kontext der regionalen Wirtschaftsförderung nicht mehr über ihre Hausbank einreichen, sondern müssen sie bei der Düsseldorfer NRW.Bank stellen.

Die Umstellung ist vom Landesrechnungshof ausgegangen. NRW war das einzige Bundesland, das RWP-Zuschüsse noch im Hausbankverfahren abwickelte. "Für die Kunden bedeutet die Zentralisierung eine Schlechterstellung - sie haben keinen direkten Ansprechpartner mehr vor Ort", sagt Peter Philippen, Abteilung Förderberatung/Leasing bei der Kreissparkasse Heinsberg. Für ihn gehörte die Beantragung von Investitionszuschüssen bisher zum Tagesgeschäft. "Nach dem bisherigen Verfahren kam der Kunde zu uns, wir haben den Investitionszuschuss ermittelt und den Antrag an die NRW.Bank durchgeleitet", sagt er. Zeitaufwendig sei es gewesen, die Anträge unterschriftsreif vorzubereiten. Doch der Aufwand machte sich bezahlt, denn die Hausbanken gewannen durch ihr spezifisches Know-how Zugang zum Kunden und profitierten dann von den marktüblichen Margen für Unternehmensfinanzierungen.

An bewilligten RWP-Anträgen selbst verdienten die Hausbanken lediglich eine Einmalvergütung. Für sie sind solche Dienstleistungen allenfalls ein Service aus gewachsenen Kundenbeziehungen. "Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist weit weg gerückt, die Kommunikation wird durch die Distanz anonymer. Fax und Telefon können das Beratungsgespräch nicht ersetzen", so Philippen. Damit schöpften Unternehmen die Fördermöglichkeiten nicht mehr so optimal aus, befürchtet er.

Laut NRW.Bank sind die Antragszahlen seit Umstellung vom privat-rechtlichen Hausbankenverfahren in das öffentlich-rechtliche Verwaltungsverfahren etwa gleich geblieben. Für 2008 werden rund 160 Anträge erwartet. "Die Umstellung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Anzahl der Anträge", sagt Klaus Bielstein, Sprecher der NRW.Bank. Auf die Arbeitsbelastung schon: "Die Prüfung, die früher bei der Hausbank erfolgte, liegt jetzt bei uns."

Ein Insider vermutet: "Das Wirtschaftsministerium will durch die Zentralisierung den Einsatz der Mittel besser kontrollieren." Dabei hätten die Banken vor Ort die Unternehmen ständig im Blick. Für Steuerberaterin Habel kommt die Ablösung des Hausbankverfahrens angesichts vorsichtiger Investitionen mittelständischer Unternehmen zur Unzeit. "Die neue Praxis der Antragstellung baut für mittelständische Betriebe unüberwindbare Hürden auf. Benachteiligt sind die kleinen Unternehmen, die besonders auf Zuschüsse angewiesen sind und sich mit dem Procedere nicht auskennen." Der Informationsvorsprung von Großunternehmen werde so nochmals vergrößert: "Konzerne haben eigene Finanzierungsabteilungen für Fördermitteln und sind daher im Vorteil."

Investitionszuschüsse aus der Region

Verfahren: Die Vergabe von Investitionszuschüssen aus Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen (RWP) ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Zuständig für die Vergabe der Fördermittel sind direkt die jeweiligen Förderbanken des Landes. Die Adresse kann über die regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder direkt bei den Hausbanken erfragt werden.

Antragstellung: Die Unternehmen stellen ihren Antrag direkt bei der zuständigen Landesförderbank. Die Formulare dazu können zum Beispiel aus dem Internet heruntergeladen werden.

Zuschuss: Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms werden grundsätzlich sogenannte verlorene Zuschüsse vergeben. Das sind Geldleistungen, die zinslos gewährt und nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des RWP-Zuschusses liegt in Nordrhein-Westfalen bei maximal 2,5 Millionen Euro. Sie kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren.

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