Reuter verklagt Cor Onlinehändler fordert Schadenersatz von Möbelhändler

Das Mönchengladbacher Unternehmen Reuter bereitet eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe vor. Grund: Der Möbelhersteller Cor soll die freie Gestaltung der Verkaufspreise verhindert haben.

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Der Onlinehändler verklagt im Preisstreit den Möbelhersteller Cor. Quelle: PR

Düsseldorf Der Onlinehändler Reuter bereitet eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe wegen entgangenen Gewinns gegen den Möbelhersteller Cor vor. Der soll in unzulässiger Weise Druck auf Reuter ausgeübt haben, um die freie Gestaltung der Preise für die Möbel zu verhindern. Das Unternehmen beklagt, dass es deshalb den möglichen Umsatz mit den Cor-Produkten zunächst nicht voll ausschöpfen konnte. Der stieg erst mit Beginn einer Marketingaktion. Reuter hatte zuvor eine gerichtliche Einigung vorgeschlagen, zu der es der Möbelhersteller jedoch nicht kommen ließ.

Die Vorgabe von festen Verkaufspreisen ist nach dem in der gesamten EU geltenden Kartellrecht eine unerlaubte Beschränkung des Wettbewerbs. Es ist auch verboten, dass der Hersteller dahingehend Druck ausübt, dass unverbindliche Preisempfehlungen eingehalten werden sollen. Genau das hält Reuter aber in diesem Fall für gegeben. Außerdem will das Unternehmen Anzeichen dafür gesehen haben, dass Cor an einer Kartellabsprache stationärer Händler beteiligt ist, um ein einheitliches Preisniveau sicherzustellen.

Der Vertrag zwischen Cor und Reuter sah vor, dass Cor regelmäßig unverbindliche Preisempfehlungen übermittelt. Allerdings sollen sowohl Cor-Geschäftsführer Leo Lübke als auch der Cor-Verkaufsleiter wiederholt darauf gedrungen haben, dass Reuter seinen Kunden „allenfalls bestimmte Maximalrabatte zu gewähren habe“. Das hält der Online-Händler für eine unzulässige Einflussnahme auf die eigene Preisgestaltung.

Geschäftsführer Bernd Reuter beharrt dagegen darauf, seine Preise selbst festlegen zu dürfen. „Preisbindungen lähmen den Wettbewerb und führen zu Stagnation. Es ist daher nicht nur unser Ziel, Cor zur Verantwortung zu ziehen. Die Klage bereiten wir vor allem im Interesse unserer Kunden vor“, erklärt Reuter. Der Möbelhersteller hat zu den Vorwürfen bislang nicht Stellung genommen.

Das 1986 gegründete Mönchengladbacher Unternehmen Reuter ist Fachhändler für Bad- und Sanitärartikel, hat aber auch Leuchten und Möbel im Angebot. Gründer Bernd Reuter hat bereits im Fall eines anderen Herstellers ein Urteil für einen fairen und transparenten Online-Handel erreichen können. Er sieht sich als Streiter für den ungehinderten Onlinehandel, den er für Markenprodukte weiter öffnen will.

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