Start-ups Mit diesen Boni binden Sie Mitarbeiter an sich

Ob ein Start-up erfolgreich durchstartet, hängt von den Mitarbeitern ab. Doch die hohe Kunst ist es, leistungsstarke Angestellte zu binden. Wie Sie mit geringem Kostenaufwand ein attraktiver Arbeitgeber werden.

Mehr Netto vom BruttoJunge Unternehmen trumpfen bei seinen Angestellten selten mit der Höhe des Gehalts auf. Deshalb müssen Start-ups andere Wege finden, um ihre Identität als Arbeitgeber zu stärken – zum Beispiel durch Entgeltoptimierung. Dabei ersetzen oder ergänzen steuerfreie oder pauschal zu versteuernde und sozialversicherungsfreie Bausteine das bisherige Gehalt. Die Folge: Der Mitarbeiter hat mehr von seinem Lohn, der Vorgesetzte generiert Finanzierungsbudgets für personalpolitische Maßnahmen aus seinen Ersparnissen bei den Lohnnebenkosten. Dennis Meurer, geschäftsführender Gesellschafter der Vermögensberatung Investwerk, hat für die Fachzeitschrift StartingUp die besten Anreize („Incentives“) zusammengestellt. Quelle: dpa
Shopping-KartenDem Mitarbeiter werden monatlich maximal 44 Euro auf eine Kreditkarte geladen, mit der er weltweit einkaufen kann. Das Guthaben kann nicht überzogen werden, es verfällt aber auch nicht. Einzige Einschränkung: Der Arbeitnehmer kann sich das Geld nicht auszahlen lassen. Meurer zufolge steigert sich die Netto-Auszahlung gegenüber einer klassischen Auszahlung aus dem Brutto um bis zu 50 Prozent. Quelle: dpa
Essens-ScheckArbeitnehmer bekommen von ihrem Chef einen Papierzettel mit einem Barcode, den sie in Restaurants, Supermärkten, beim Bäcker oder Metzger einlösen können. Den Scheck darf der Mitarbeiter ausschließlich für Lebensmittel benutzen. Tabak oder Alkohol sind tabu. Für die Verpflegung von Mitarbeitern hat der Fiskus Sachbezugswerte festgelegt: Ein Mittagessen liegt derzeit bei 3,17 Euro pro Tag. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Scheck darf höchstens 3,10 Euro höher ausfallen als der Sachbezugswert für das Mittagessen. Sprich: Er darf maximal 6,27 Euro pro Tag betragen. Quelle: dpa
TelekommunikationszuschüsseDer Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sowohl die Internetnutzung seines Mitarbeiters pauschal zu fördern als auch dessen monatliche Handy-Abrechnung zu übernehmen. Der monatliche Maximalwert der Internetpauschale beträgt 50 Euro. Quelle: obs
Smartphone-SubventionierungWer hat nicht gerne das neueste Smartphone? Auch hierbei kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterstützen und die Anschaffung übernehmen – beziehungsweise über die Entgeltumwandlung subventionieren. Quelle: dpa
ErholungsbeihilfeIm Bereich der alternativen Vergütung ist die Erholungsbeihilfe laut Meurer der älteste Baustein. Lange vor den heutigen Urlaubsgeldern hat der frühere Reichskanzler Otto von Bismarck diese Zahlung eingeführt, damit der Mitarbeiter zeitnah zu seinem Urlaub auch finanzielle Unterstützung bekommen kann. Dem Karriereportal Hauf zufolge besteht heutzutage die Möglichkeit, die Beihilfe mit 25 Prozent pauschal zu versteuern, was zur Folge hat, dass sie sozialversicherungsfrei ist. Voraussetzung ist, dass die Erholungsbeihilfe in einem Kalenderjahr nicht den Maximalbetrag von 156 Euro pro Arbeitnehmer, 104 Euro für dessen Ehegatten sowie 52 Euro pro Kind übersteigt. Quelle: dpa
Kindergarten-KostenDer Arbeitgeber darf die Kindergartengebühren für den Nachwuchs seiner Mitarbeiter teilweise oder in voller Höhe übernehmen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Vorausgesetzt, der Vorgesetzte übernimmt die Zahlung zusätzlich zum herkömmlichen Lohn. Quelle: dpa
BerufsbekleidungFür die Beschaffung der Arbeitskleidung ist grundsätzlich der Arbeitnehmer zuständig. Wenn er die Kosten übernimmt, ist die Kleidung steuerfrei. Quelle: dpa
GesundheitsleistungenWenn ein Arbeitgeber seinem Angestellten zusätzlich zum Arbeitslohn Zuzahlungen zu gesundheitsfördernden Maßnahmen gewährt, bleiben sie bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro steuerfrei. Neben direkten Leistungen – zum Beispiel einer Massage während der Arbeitszeit – sind der Deutschen Handwerkszeitung zufolge auch Zuschüsse zu externen Kursen begünstigt. Dazu zählen beispielsweise Rückentraining, Yoga-, Anti-Stress- oder Diätberatungskurse. Quelle: dpa
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